Einigungskonferenz: Stände- und Nationalrat ringen um UNRWA-Hilfen
Die Einigungskonferenz hat einen Kompromiss zur Unterstützung des Palästinenserhilfswerk UNRWA vorgeschlagen. Diese wäre künftig an enge Bedingungen geknüpft.
Im Streit um den Schweizer Beitrag an das Palästinenserhilfswerk UNRWA macht die Einigungskonferenz einen neuen Kompromissvorschlag. Sie will 10 Millionen Franken für die Organisation bewilligen, jedoch die Bedingungen für eine Auszahlung präzisieren.
Die Finanzkommissionen beider Räte informierten am Mittwochnachmittag an einem Point de Presse in Bern über ihre Lösungsvorschläge. Ziel ist, damit die letzten Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat beim Budget 2024 und beim Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 auszuräumen.
Der Ständerat wollte ursprünglich 20 Millionen Franken für die UNRWA bewilligen. Der Nationalrat votierte dagegen für eine Streichung des Beitrags.
Lösung in Sicht?
Bereits am Dienstag hatte sich der Ständerat in der Sache auf den Nationalrat zubewegt. Er schlug vor, den Betrag zu halbieren. Allerdings wollte er dem Bundesrat nicht vorschreiben, die gekürzten 10 Millionen Franken bei der UNRWA einzusparen.
Er verlangte lediglich, dass die Landesregierung den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments regelmässig über die Beiträge des Bundes an die Uno-Organisation Bericht erstattet.
Diese Lösung fand am Mittwochmorgen im Nationalrat keine Mehrheit. In der Folge verschärfte die Einigungskonferenz die Vorgaben im Zusammenhang mit dem UNRWA-Beitrag.
Demnach soll im entsprechenden Bundesbeschluss explizit festgehalten werden, dass das Geld ausschliesslich der Zivilbevölkerung zugutekommen soll. Zudem ist eine Auszahlung in Raten vorgesehen. Die Pflicht zur Berichterstattung ans Parlament bliebe laut dem Antrag der Einigungskonferenz bestehen.
Uneinigkeit auch bei regionaler Standortförderung
Uneins sind die beiden Räte bislang auch, was die Standortförderung in den Regionen angeht. In diesem Punkt unterbreitet die Einigungskonferenz den beiden Kammern des Parlaments einen Kompromissvorschlag des Ständerats nochmals.
Damit würde die ursprünglich von Bundesrat beantragte Einlage von 25 Millionen Franken in den Fonds für Regionalpolitik halbiert – aber nicht gänzlich gestrichen, wie es der Nationalrat bislang wollte.
Nationalrat und Ständerat entscheiden am Donnerstagmorgen über den Antrag der Einigungskonferenz. Nochmals aufs Tapet kommt dabei auch der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027.
Einigung muss einstimmig erfolgen
Die Einigungskonferenz beantragt, die Frist für die Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2035 zu erstrecken. In den Verhandlungen der Einigungskonferenz setzte sich damit die Position des Nationalrates durch. Der Ständerat verlangte bisher, der Zielwert müsse schon 2030 erreicht werden.
Wenn nach drei Detailberatungen eines Erlassentwurfs in jedem Rat zwischen den Räten noch Differenzen bestehen, entsenden die mit dem Geschäft betrauten Kommissionen beider Räte je dreizehn Mitglieder in die Einigungskonferenz.
Diese stellt beiden Räten einen Einigungsantrag, der alle verbleibenden Differenzen gesamthaft bereinigen soll. Lehnt einer der Räte den Einigungsantrag ab, gilt die ganze Vorlage als nicht zustande gekommen.