Eltern gehen mit Anwalt auf Schulen los – wenig Erfolg
Ein 13-jähriger Bub schaffte es in Zürich wegen eines Punktes nicht ans Gymnasium. Daraufhin klagten seine Eltern – mit Erfolg.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher Schüler bestand die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium nicht.
- Daraufhin klagten seine Eltern – und gewannen.
- Laut Anwältin Senta Cotinelli ist nur etwa jeder zehnte solche Fall erfolgreich.
Letzte Woche wurde am Bundesgericht eine etwas skurrile Klage abgewiesen. Nach rund vier Jahren Rechtsstreit musste ein Zuger Schüler nach dem Urteil sein Gymnasium endgültig verlassen.
Vor vier Jahren hatte der damals 12-Jährige Mühe im Gymnasium – seine Schulnoten waren ungenügend.
Dies veranlasste die Zuger Schule dazu, den Buben von der Schule zu verweisen. Seine Eltern waren mit diesem Entscheid nicht einverstanden und gingen juristisch dagegen vor.
Der mittlerweile 16-Jährige besuchte weiterhin sein Gymnasium – bis jetzt. Das Bundesgericht hat der Schule endgültig recht gegeben.
Fälle aus der Vergangenheit zeigen: Es kann aber auch anders enden.
Bewertung lief schief
Im Jahr 2020 scheiterte ein Zürcher Schüler nur knapp an der Aufnahmeprüfung für das Gymnasium, schreibt der «Tagesanzeiger». Daraufhin legten seine Eltern Rekurs bei der Bildungsdirektion ein. Als dieser abgelehnt wurde, zogen sie den Fall ans Verwaltungsgericht.
Die Mutter des damals 13-Jährigen – selbst Lehrerin – sagt: «Bei der Bewertung dieser Prüfung lief zu viel schief.» So sah es dann auch das Zürcher Verwaltungsgericht. Der Bub konnte nach dem Urteil doch noch das Gymnasium Zürcher Unterland in Bülach besuchen. Ein einziger Punkt hatte dem Buben gefehlt.
Anwältin Senta Cotinelli ist auf Schulrecht spezialisiert und vertrat den Buben vor Gericht. Dabei war der Erfolg nicht garantiert. Dem «Tagesanzeiger» sagt sie, dass lediglich etwa jeder zehnte Schulrechtsfall gewonnen wird.
Die Juristin betont, dass der Schulerfolg der Kinder nicht einfach gekauft werden könne. «In den öffentlichen Schulen kann man chronisch schlechte Leistungen mit Geld nicht in gute umwandeln», so Cotinelli.
Trotzdem reichen schweizweit jedes Jahr Eltern Beschwerde gegen die Noten ihrer Kinder ein. In Zürich waren es letztes Jahr 32 und in Basel 16 Rekurse.
In Luzern gab es gar einen leichten Anstieg. Dabei gebe es einen Trend, dass sich Eltern dabei anwaltlich vertreten lassen.