Weil ein Zuger Gymi die Leistungen eines Buben für nicht ausreichend hielt, zogen seine Eltern durch die Instanzen. Das Bundesgericht wies sie nun final ab.
Bundesgericht Eltern Schule Schüler
Weil ein Bub das Gymi verlassen sollte, zogen seine Eltern vor Gericht – und verloren. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen zu schlechter Noten sollte ein 12-Jähriger ein Zuger Gymnasium verlassen.
  • Die Eltern des Buben waren nicht einverstanden und zogen vor Gericht.
  • In letzter Instanz wies das Bundesgericht die Klage ab.
Ad

Nach rund vier Jahren Rechtsstreit muss ein Zuger Schüler sein Gymnasium endgültig verlassen. Ursprünglich hatte er den entsprechenden Bescheid bereits nach dem zweiten Semester nach seinem Wechsel erhalten. Hiergegen waren die Eltern des damals 12-Jährigen jedoch juristisch vorgegangen.

Kantonsschule Zug Bundesgericht Eltern
Der Bub war 2020 an die Zuger Kantonsschule gewechselt. (Symbolbild) - Keystone

Nun endete der Rechtsstreit mit der finalen Klageabweisung durch das Bundesgericht. Dies berichtet der «Tagesanzeiger». Der heute 16-Jährige muss das Gymi verlassen, das er wegen der Aufschiebung der Beschwerde weiter besucht hatte. Die Gerichtskosten in Höhe von 2000 Franken müssen von den Eltern gezahlt werden.

Schwierigkeiten nach Schulwechsel

Der Bub hatte bereits im ersten Semester nach seinem Wechsel an die Kanti Schwierigkeiten gehabt und war im Provisorium gelandet. Auch im zweiten Semester hatten sich seine Noten nicht gebessert. Daraufhin hatte er den Bescheid erhalten, die Schule verlassen zu müssen.

Schulzeugnis Bundesgericht Eltern
Die Noten des damals 12-Jährigen hatten nicht für die Promotion gewesen ausgereicht. (Symbolbild) - Keystone

Hiermit waren seine Eltern nicht einverstanden gewesen. Sie warfen den Verantwortlichen vor, dass die Notenvergabe nicht transparent gewesen sei. Diese Argumentation verwarf das Bundesgericht: Vielmehr seien die Bewertungen stets nachvollziehbar gewesen, da der Bub seine Prüfungen im Original zurückerhalten habe.

Klageandrohungen keine Seltenheit

Immer wieder kommt es zu Fällen, in denen Noten die Justiz beschäftigen. Laut Thomas Minder, Präsident des Verbands der Schweizer Schulleiterinnen und Schulleiter, komme es insbesondere an höheren Schulformen zu derartigen Konflikten. Hier sei es keine Seltenheit, dass schnell mit einem Anwalt gedroht werde.

Hast auch du das Gymi besucht?

Jüngst beschäftigte sich das Bundesgericht mit einer 18-Jährigen aus Einsiedeln SZ, der die Promotion verweigert worden war. Die Schülerin hatte Verfahrensfehler geltend machen wollen. Auch sie scheiterte mit ihrer Klage.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Thomas MinderFrankenKlageBundesgericht