Einem ehemaligen Cevi-Leiter wird am Zürcher Obergericht sexueller Missbrauch an Buben vorgeworfen. Nun räumt er ein, diese auch sediert zu haben.
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Das Gebäude des Zürcher Obergerichts. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-Cevi-Leiter soll insgesamt acht Buben missbraucht haben.
  • Vor dem Obergericht gestand er, ihnen teilweise Schlafmittel gegeben zu haben.
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Der ehemalige Cevi-Leiter, der wegen sexueller Übergriffe auf Buben erstinstanzlich verurteilt worden ist, hat heute Freitag vor dem Zürcher Obergericht erstmals eingeräumt, seinen Opfern manchmal ein Schlafmittel gegeben zu haben. Er betonte, wie leid ihm alles tue.

Das Bezirksgericht Dietikon ZH hatte den heute 53-jährigen Schweizer im Mai 2017 wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie und anderen Delikten zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Beschuldigte und die Verteidigung legten Berufung ein.

Strafmass «extrem hoch»

Der Beschuldigte will eine Reduktion der Strafe auf sieben Jahre erwirken. Es sei gewiss nicht in Ordnung, was er getan habe, sagte er vor Obergericht. Seine Taten müssten auch bestraft werden, aber das verhängte Strafmass finde er «extrem hoch». Vor dem Bezirksgericht hatte die Verteidigung noch eine dreijährige teilbedingte Strafe als angemessen bezeichnet.

Die Staatsanwältin beantragte eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 12 Jahre. Wegen einzelner erstinstanzlich festgestellter Verjährungen war das ein Jahr weniger als vor der dem Bezirksgericht.

Das Obergericht wird das Urteil am Mittag eröffnen.

Nur zum Filmen sediert

Nach jahrelangem Leugnen gestand der Beschuldigte zum ersten Mal, er habe tatsächlich die Buben manchmal sediert. Dies aber nur, wenn er die Übergriffe habe filmen wollen, «nicht bei jedem Besuch bei mir». Er habe verhindern wollen, dass sie die Aufnahmen und die gefilmten sexuellen Handlungen mitbekämen. Die sonstigen Handlungen seien «eher ein Töple im Dunkeln unter der Decke» gewesen.

Er habe ihnen – je nach Alter – jeweils eine Viertel bis eine halbe Tablette eines wirksamen Schlafmittels gegeben. Er verneinte vehement, den Buben das Medikament in einem Getränk verabreicht zu haben. Er habe es ihnen als Tablette gegeben unter dem Vorwand, es könnte ihnen sonst auf dem Wasserbett übel werden.

Wie eine Richterin anmerkte, hat allerdings kein einziger der Geschädigten jemals von einer Tablette erzählt. Alle hätten aber ansonsten detailgetreu die Vorfälle geschildert, so weit sie sie im Wachzustand erlebt hatten. Und sie hätten übereinstimmend das Getränk erwähnt.

«Staatsanwaltschaft fehlt Unrechtsbewusstsein»

Der Verteidiger setzte sich mit allen Kräften für seinen Mandanten ein. Er führte juristische Spitzfindigkeiten ins Feld und machte Verfahrensmängel geltend. So seien einige Opferaussagen aus der Untersuchung nicht verwertbar – diesbezüglich aber «fehlt der Staatsanwaltschaft jegliches Unrechtsbewusstsein».

Der Beschuldigte, der sich seit einigen Monaten im vorzeitigen Strafvollzug befindet, hat mittlerweile die Therapie begonnen, die das Bezirksgericht angeordnet hatte. Und er demonstrierte deren positive Wirkung. Dank der Therapie habe er erkannt, was er den Kindern angetan habe, beteuerte er. Dank der Therapie habe er auch die Sedierung eingestanden.

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