Fall Hefenhofen TG: Staatsanwaltschaft verteidigt Beweise
Der Prozess im sogenannten Fall Hefenhofen hat begonnen. Die Staatsanwaltschaft untermauert die Verwertbarkeit der Beweise gegen den Pferdehändler.
Am Dienstag startete der Berufungsprozess im Fall Hefenhofen vor dem Thurgauer Obergericht. Die Staatsanwaltschaft legte ihre Argumente dar und verteidigte die Verwertbarkeit der Beweise gegen den ehemaligen Pferdehändler, wie «toponline.ch» berichtet.
Der Fokus liegt auf der Rechtmässigkeit einer Hofräumung. Diese ist entscheidend für die Verwertbarkeit der Beweise.
Staatsanwaltschaft fordert Zeugenbefragungen
Die Anklagebehörde verlangt weitere Untersuchungen. Laut «FM1 Today» fordert sie «Zeugenbefragungen im Fall Hefenhofen» und beantragt die Befragung mehrerer Beamter.
Darunter seien der Polizeikommandant, sein Stellvertreter und Mitarbeiter des Veterinäramts. Sie sollen zum Zustand der Tiere und zur Gesamtsituation aussagen.
Kritik am Urteil der Vorinstanz
Die Staatsanwaltschaft übt Kritik am vorherigen Urteil. Sie argumentiert, die Vorinstanz habe wichtige Aspekte ausgeblendet.
«Das Tagblatt» zitiert den Staatsanwalt: «Zahlreiche in Akten dokumentierte Zustände rechtfertigen die Intervention des Veterinäramts zweifellos». Er betont, das Obergericht habe die Beschlagnahmung der Tiere bereits als rechtmässig beurteilt.
«Es sei festzustellen, dass sämtliche im Recht liegenden Beweise verwertbar sind», zitiert «Das Tagblatt» aus dem Eröffnungsplädoyer. Die Anklagebehörde argumentiert gegen die Ansicht, dass Beweise in Abwesenheit des Beschuldigten unzulässig seien.
Der Fall Hefenhofen
Der Fall Hefenhofen begann 2003 mit ersten tierschutzrelevanten Auffälligkeiten auf einem Hof im Thurgau. Über Jahre häuften sich Vorwürfe der Tierquälerei gegen den Besitzer.
Im Jahr 2017 veröffentlichte «Blick» schockierende Bilder von verwahrlosten Pferden. Dies führte zur Räumung des Hofs und Beschlagnahmung von fast 100 Pferden.
Der Fall offenbarte Mängel im behördlichen Vorgehen und löste eine breite Debatte über Tierschutz aus. Er beschäftigt die Justiz bis heute und wirft Fragen zum Vollzug des Tierschutzgesetzes auf.