Fluggesellschaft Swiss: Impf-Skeptiker spotten nach Streichungen
Im Sommer fallen diverse Flüge der Fluggesellschaft Swiss aus. Davon betroffen sind zehntausende Passagiere. Sie machen ihrem Ärger in den sozialen Medien Luft.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Swiss muss wegen zu wenig Personal für den Sommer angesetzte Flüge annullieren.
- In den sozialen Medien wird hitzig über das Thema diskutiert.
- Betroffene Passagiere haben laut BAZL grundsätzlich Anspruch auf drei Ersatzoptionen.
Die Fluggesellschaft Swiss sorgte am Dienstag für einen regelrechten Paukenschlag. Wie die Airline mitteilte, werden für den Sommer wegen Personalmangels zahlreiche Flüge gestrichen. Zehntausende Passagiere sollen davon betroffen sein. Die Massnahme löst viele – vorwiegend negative – Reaktionen aus.
Die Swiss «vermiest Tausenden Passagieren die Ferien», schreibt Konsumentenschützerin Sara Stalder in einer Mitteilung. «Einmal mehr müssen die Kundinnen und das Personal die Fehler des Managements ausbaden. Aus unserer Sicht ist das inakzeptabel.»
Konsumentenschutz: «Fluggesellschaft Swiss vermiest Tausenden die Ferien»
Auch im Netz gehen die Wogen hoch.
Es herrscht neben Ärger auch grosse Unsicherheit. «Hoffentlich nicht unser Flug», spricht eine Facebook-Userin wohl allen aus der Seele, die Ferien gebucht haben.
Andere hingegen haben schon länger mit der Swiss gebrochen. Ein Facebook-User meint schlicht: «Darum fliegen wir nicht mit Swiss, sondern mit einer anderen Airline.»
Debakel der annullierten Ferienflüge der #Swiss: Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder nimmt Stellung. pic.twitter.com/cA1sV6SZKa
— Konsumentenschutz (@KonsumSchutz) June 7, 2022
Besonders aus der Ecke der Impf-Skeptiker kommt nun Hohn. Denn für viele ist klar: Die Swiss ist am Personalmangel selbst schuld.
«Zuerst gegen Ungeimpfte wettern, die Leute deswegen auf die Strasse stellen. Und dann noch so ein Missmanagement durchführen», schreibt ein Twitter-User. Das «rächt sich» nun, glaubt ein anderer. In vielen weiteren Tweets tönt es ähnlich.
Anders Elisabeth G.*, die angibt, früher Flight Attendant gewesen zu sein. Sie will gar aushelfen, denkt an ein Comeback.
«Es war ein Traumjob damals», schreibt sie. Ob das heute noch so sei, wisse sie nicht. Aber sie würde «es tun. Zumindest, bis der Laden wieder läuft.»
Fluggesellschaft Swiss: Werden Passagiere nun entschädigt?
Doch was passiert nun mit den betroffenen Passagieren? Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) auf Anfrage von Nau.ch schreibt, gehe man davon aus, dass die Swiss die Reisenden gut informieren wird.
Konkret muss eine Fluggesellschaft den Reisenden im Falle einer Annullierung laut BAZL drei Optionen anbieten. Der Passagier kann sich dann für eine entscheiden.
Dabei handelt es sich erstens um «eine Erstattung der Flugscheinkosten (wenn der Passagier auf den Flug verzichtet)». Zweitens um «eine alternative Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt».
Und drittens um «eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt». Das heisst, man bucht auf einen späteren Flug um, falls es noch verfügbare Plätze gibt.
Im Beispiel der Swiss entfällt indes der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dies, da die Passagiere mehr als 14 Tage im Voraus informiert wurden.