Freispruch für «Berner Amokfahrer» von 2015
Im Herbst 2015 fuhr ein Türke in eine Gruppe von Kurden. Nun hat ihn ein Berner Gericht freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gericht sprach den Türken in drei Anklagepunkten frei.
- Eine Berner Staatsanwältin hatte eine achtjährige Freiheitsstrafe beantragt.
Ein Berner Gericht hat einen Türken freigesprochen, welcher im Herbst 2015 mit seinem Mercedes in eine Gruppe von Kurden fuhr. Das Gericht kam zum Schluss, der Mann habe sich nicht der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung schuldig gemacht. Das Gericht sprach den Mann auch von den zwei anderen Anklagepunkten frei, wie Gerichtspräsident Peter Müller am Montagnachmittag im Berner Amthaus bekannt gab.
Der Vorfall ereignete sich am Rand einer bewilligten Kundgebung von Türken respektive einer unbewilligten Gegenkundgebung von Kurden. Damals herrschte in Nordirak Krieg zwischen der türkischen Armee und kurdischen Kämpfern der PKK. Die Wogen gingen auch in der Schweiz hoch.
Der türkische Mercedes-Fahrer geriet zusammen mit einem zweiten türkischen Automobilisten zuerst aus Zufall in eine Gruppe von Kurden. Diese griffen die Autoinsassen heftig an. Der nunmehr freigesprochene Türke wurde erheblich verletzt und blutete stark.
Ohne Brille und mit stark beschädigter Windschutzscheibe
Nachdem er sich kriechend ins Auto hatte retten können und den Kurden davongefahren war, wendete er und fuhr ohne seine Brille und mit stark beschädigter Windschutzscheibe in die Kurdengruppe. Mehrere Kurden wurden vom Auto weggeschleudert. In den Sozialen Medien machte das Video von diesem Vorfall als «Amokfahrt» die Runde. Ein Kurde erlitt einen Schädel- und Schulterbruch, ein zweiter ebenfalls einen Bruch der Schulter. Andere Kurden wurden weniger stark verletzt.
Eine Berner Staatsanwältin sagte beim Prozessauftakt am vergangenen Montag, der Mann hätte nach seiner Flucht nicht wenden müssen. Wer ungebremst mit 30 bis 50 Kilometern pro Stunde in eine Menschenmenge fahre, nehme schlimme Verletzungen oder gar den Tod von Menschen in Kauf. Sie beantragte eine achtjährige Freiheitsstrafe.
Der Verteidiger des Mannes plädierte für einen Freispruch. Laut Strafgesetzbuch handle nicht schuldhaft, wer in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über einen Angriff die Grenzen der Notwehr überschreite.