Das Bezirksgericht Baden spricht zwei Verwaltungsratsmitglieder in der Affäre um die Papierfabrik Horgen teilweise für schuldig.
Papierfabrik Horgen
Die beiden Beschuldigten in der Affäre um die Papierfabrik Horgen müssen hohe Geldstrafen zahlen. (Archivbild) - ZPS Medien AG/ZÜRICH PARK SIDE

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Affäre um die Papierfabrik Horgen wurden die Urteile gesprochen.
  • Die zwei Beschuldigten erhielten Freiheits- und Geldstrafen und Schadenersatzforderungen.
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Das Bezirksgericht Baden hat zwei ehemalige Verwaltungsratsmitglieder der Papierfabrik Horgen verurteilt. Die Anklagepunkte waren Misswirtschaft, Gläubigerschädigung, Urkundenfälschung und ungetreue Geschäftsbesorgung.

Die beiden Beschuldigten erhielten Freiheitsstrafen von 18 beziehungsweise 15 Monaten auf Bewährung sowie hohe Geldstrafen und Schadenersatzforderungen. Das geht aus einem Bericht der «Zürichsee Zeitung» hervor.

Als das Bundesgericht 2019 entschied, dass die Fabrik 8,5 Millionen Franken für die Seegrundsanierung zahlen muss, ging sie in Konkurs. Trotz des Verkaufs ihres Grundstücks an bester Lage in Horgen für 27 Millionen Franken nur wenige Jahre zuvor.

Wo sind die Millionen geblieben?

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten beide Verwaltungsratsmitglieder wissen müssen, dass sie Geld für diese Sanierung zur Seite legen müssen. Stattdessen hätten sie sich selbst bereichert.

Teilfreispruch für den zweiten Beschuldigten

Der zweite Beschuldigte wurde von einigen Vorwürfen freigesprochen. Er hatte laut Gericht keine Maklerprovisionen eingesackt oder Dividenden ausgeschüttet. Dennoch wurde er wegen Versäumnissen bei den Rückstellungen sowie wegen Geldverschiebungen an nahestehende Firmen verurteilt.

Trotz des Konkurses der Papierfabrik bleiben die Kosten für die Seegrundsanierung beim Kanton Zürich hängen, eine Belastung für die Steuerzahlenden.

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