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Genfer Gericht bestätigt Strafe wegen Beihilfe zum Freitod

Keystone-SDA
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Genève,

Ein Genfer Gericht hat die Strafe wegen Beihilfe zum Freitod gegen den Vizepräsidenten von Exit Schweiz Romandie, Pierre Beck, bestätigt.

Pierre Beck
Pierre Beck, ehemaliger Vize-Präsident von der Sterbehilfeorganisation Exit Schweiz Romandie. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Pierre Beck wurde vom Genfer Polizeigericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
  • Der Vizepräsident von Exit Schweiz Romandie hat einer 86-Jährigen zum Freitod verholfen.
  • Das Genfer Appellationsgericht hat den Schuldspruch nun bestätigt.

Pierre Beck ist in einem Berufungsprozess in Genf zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Der Vizepräsident der Sterbehilfeorganisation Exit Schweiz Romandie hatte einer gesunden 86-Jährigen geholfen, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben. Das Appellationsgericht in Genf bestätigte den Schuldspruch des Polizeigerichts vom vergangenen Oktober.

Der pensionierte Arzt wurde zu einer Geldstrafe von 2400 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Beck wird das Urteil vom 20. April voraussichtlich ans Bundesgericht weiterziehen, wie er am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Er bestätigte damit einen Bericht des Westschweizer Radios RTS. «Diese Entscheidung ist ein Copy-Paste des vorherigen Urteils. Es ist nicht sehr originell», fügte er hinzu.

Verstoss gegen Heilmittelgesetz

Nach Ansicht der Richter hat der frühere Arzt gegen das Heilmittelgesetz verstossen, als er dem Wunsch der 86-jährigen Frau entsprach. Er verschrieb ihr das in Überdosen tödlich wirkende Natrium-Pentobarbital – ein Schlafmittel. Das Mittel verabreichte sie sich selbst.

Die betagte, aber gesunde Frau hatte sich entschieden, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben. Deshalb hat sie sich an Exit gewandt. Das Ehepaar schied im April 2017 aus dem Leben.

beihilfe zur selbsttötung
Jemand hält die Hand eines Senioren (Symbolbild). - DPA

Bei diesem Fall seien die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Sterbehilfe nicht eingehalten worden. Zu diesem Schluss kamen das Genfer Polizeigericht im Oktober 2019 und nun auch das Appellationsgericht. Die Verstorbene habe an keiner Krankheit gelitten und habe sich nicht am Ende ihres Lebens befunden.

Bei der Berufungsverhandlung im März hatte Beck erneut darauf hingewiesen, dass die Ehefrau einen Pakt mit ihrem Mann geschlossen habe. Sie sei zum Tode entschlossen gewesen. Die Frau habe grosse Angst davor gehabt, ihren Mann zu überleben und habe sich ihren Entscheid reiflich überlegt.

«Sie sagte mir klar und unwiderruflich, dass sie Selbstmord begehen würde», sagte Beck vor Gericht. Er habe mit seiner Tat «das kleinere Übel» gewählt.

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