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Gericht behandelt Schuldspruch nach Todesfahrt in Luzern

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Luzern,

Die Todesfahrt beim Strassenstrich in Luzern von 2017 beschäftigt erneut die Justiz.

Kantonsgericht Luzern
Das Kantonsgericht Luzern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kantonsgericht befasst sich in zweiter Instanz mit der Todesfahrt von Luzern.
  • Ein 27-Jähriger raste 2017 in drei Polen und tötete einen von ihnen.
  • Gegen das Urteil des Kriminalgerichts war in erster Instanz Berufung eingelegt worden.

In zweiter Instanz befasst sich das Kantonsgericht am Mittwoch mit einem 27-Jährigen, der mit seinem Auto in drei Polen fuhr und einen von ihnen tötete. Er war wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Kriminalgericht: Rachemotiv evident

Das Kriminalgericht in erster Instanz war in seinem Urteil noch ein Jahr über den Antrag der Staatsanwältin hinausgegangen.

Es sah in der Tat ein Rachemotiv, der Beschuldigte sei direktvorsätzlich von hinten in die auf dem Trottoir gehende Personengruppe hineingefahren. Der Verteidiger legte dagegen Berufung ein.

Tötungsvorsatz oder nicht?

Das Kantonsgericht wird sich nun mit der Frage befassen müssen, ob ein Tötungsvorsatz bestand. Der Beschuldigte bestritt eine Absicht. Er hatte in jener Sommernacht beim Strassenstrich im Gebiet Ibach mit einer Prostituierten verkehrt, als es zum tätlichen Streit mit drei alkoholisierten Polen kam.

Diese entfernten sich sodann zu Fuss, der Beschuldigte fuhr ihnen nach und prallte von hinten in die Gruppe. Einer der Polen starb, ein zweiter wurde schwer verletzt. Der Fahrer machte geltend, er sei erschrocken, weil er das Gefühl gehabt habe, einer der dreien wolle etwas auf das Auto werfen. Der Beschuldigte, ein Lüftungsmonteur, fuhr nach dem Zusammenprall nach Hause, was ihm die Richter straferhöhend anlasteten.

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