Gericht in Frauenfeld verhandelt Fall von schwerem Kindesmissbrauch
Schockierende Anklage gegen einen 39-jährigen Familienvater: Mehrfacher sexueller Missbrauch und Vergewaltigung.
Am Bezirksgericht Frauenfeld startet am Dienstag der Prozess gegen einen heute 39-jährigen Mann wegen des Vorwurfs der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Vergewaltigungen. Die Anklage wirft dem Mann vor, mehr als ein Dutzend Mädchen und Frauen mit K.O.-Tropfen betäubt zu haben, bevor er sie teils schwer sexuell missbraucht habe. Sein jüngstes Opfer war vier Jahre alt.
Die Opfer stammten aus dem persönlichen Umfeld des beschuldigten Familienvaters, ist der 41-seitigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entnehmen. Er flösste ihnen laut Anklage jeweils das Narkosemittel Ketamin oder eine ähnliche Substanz ein. Danach soll er sich an den bewusstlosen Mädchen und Frauen vergangen haben.
Seine Taten verübte der Mann laut Anklage meist am eigenen Wohnsitz. Die sexuellen Übergriffe filmte er mit seinen Mobiltelefonen. Unter den Opfern befanden sich laut Anklage mehrere Mädchen im Vorschulalter.
Umfangreiche Liste von Straftaten
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann eine lange Liste an Straftaten zur Last. Darin aufgeführt sind unter anderem sexuelle Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder Schändung – alles mehrfach begangen.
Beantragt wird eine Freiheitsstrafe, deren Höhe erst vor Gericht bekanntgeben werden soll. Ausserdem verlangt die Anklage unter anderem eine vollzugsbegleitende therapeutische Massnahme und einen anschliessenden Landesverweis für 15 Jahre.
Der Beschuldigte befand sich ab November 2020 für ein Jahr in Untersuchungshaft und sitzt seit drei Jahren im vorzeitigen Strafvollzug.
Strenge Auflagen für den Prozess
Für den Prozess sind bis 12. Dezember vier Tage vorgesehen. Er findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für Medienschaffende gelten strengere Auflagen als üblich, um den Persönlichkeitsschutz der Opfer und des mutmasslichen Täters zu gewährleisten.
Journalisten dürfen – unter Strafandrohung – keine Informationen preisgeben, welche beispielsweise Rückschlüsse auf verwandtschaftliche Verhältnisse und Nationalität der am Prozess beteiligten Personen oder einen der Tatorte erlauben würden. Tun sie es trotzdem, droht den Medienschaffenden eine Busse.