Gericht spricht Christian Jott Jenny frei
Christian Jott Jenny musste sich wegen Urheberrechtsverletzung vor Gericht verantworten. Nun wurde der St. Moritzer Gemeindepräsident freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Christian Jott Jenny stand wegen Urheberrechtsverletzung vor Gericht.
- Der Gemeindepräsident von St. Moritz soll alte Zürcher Liedtexte abgeändert haben.
- Er kam mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse davon.
Christian Jott Jenny, der Gemeindepräsident von St. Moritz, ist weiterhin ohne Vorstrafe: Das Zürcher Bezirksgericht hat den 42-jährigen Entertainer und Polit-Quereinsteiger am Mittwoch vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung freigesprochen.
Jenny war angeklagt, weil er alte Zürcher Liedtexte ohne Erlaubnis abgeändert haben soll. Der Staatsanwalt und die Erben des Liedermachers Werner Wollenberger wollten ihn wegen Verletzung des Urheberrechts verurteilt sehen. Der Staatsanwalt verlangte für den Gemeindepräsidenten eine bedingt Geldstrafe und eine Busse.
Jenny argumentierte während des Prozesses aber, dass die ganze Produktion der «Trittligass-Balladen» eine Parodie gewesen sei. Und für Parodien braucht es von Gesetzes wegen kein Einverständnis der Urheberrechts-Inhaber. In diesem Fall von Sohn und Witwe des 1982 verstorbenen Liedermachers Werner Wollenberger.
Richterin spricht Christian Jott Jenny frei
Die Richterin war gleicher Ansicht wie Christian Jott Jenny. Bei den abgeänderten Liedern für die «Trittligass-Balladen» habe es sich tatsächlich um eine Parodie gehandelt. «Die durchschnittlich gut informierte Zürcherin kennt die Werke Wollenbergers.»
Wenn in den Texten von Justin Bieber und WLAN gesungen werde, seien die alten Texte abgeändert aber immer noch erkennbar. Aktuelle Themen seien von Jenny humoristisch angeprangert und «in die für uns Zürcher durchaus identitätsstiftenden Werke verpackt worden».
Die Richterin sprach Christian Jott Jenny deshalb vollumfänglich frei. Er erhält nun 25'000 Franken aus der Gerichtskasse, um seinen Rechtsanwalt zu zahlen.
«Parodie-Schranke»
Bei ihrem Freispruch stützte sich die Richterin auf die so genannte «Parodie-Schranke». Diese soll die Kunst- und Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz sicherstellen. Bisher gibt es allerdings wenig Rechtssprechung auf diesem Gebiet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt und Erben können es noch ans Ober- und ans Bundesgericht weiterziehen.
Die Richterin persönlich wünscht sich aber eigentlich einen anderen Ausgang dieses Falls: Nämlich dass sich Jenny und die Erben doch noch zusammenraufen. «Eine gemeinsame Hommage wäre dem wunderbaren Werk von Werner Wollenberger angemessen.»
Eine gemeinsame Produktion mit Wollenberger-Stücken auf die Beine zu stellen, war ursprünglich auch geplant. Jedoch wurden sich Jenny und die Erben nicht einig, wohin ein Teil der Ticket-Erlöse fliessen soll. Auch über die Zahl des Betrags waren sie nicht einig.
«Die Auseinandersetzung verlagerte sich irgendwie auf die persönliche Ebene», so Jennys Anwalt dazu. Der Anwalt von Wollenbergers Sohn wiederum sagte, dass «Herr Wollenberger immer davon ausging, dass man sich noch einig wird.» Leider sei der gute Willen enttäuscht worden.