Geschwärzte Dokumente: Ensi unterliegt erneut gegen Greenpeace
Das Wichtigste in Kürze
- Das Ensi will den Zugang zu Dokumenten der Axpo Power durch Greenpeace verhindern.
- Nun hat Greenpeace vor Gericht das Recht zur Einsicht erhalten.
- Greenpeace will eine Verlängerung der AKW-Laufzeit verhindern.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat sich ein zweites Mal ans Bundesverwaltungsgericht wenden müssen, damit ihr das Ensi Zugang zu Informationen über die Reaktordruckbehälter des Atomkraftwerks Beznau AG gewährt.
Nach einer ersten Rückweisung der Sache befolgte die Atomaufsichtsbehörde die Anweisungen des Gerichtes nicht. Bei den Dokumenten handelt es sich um Prüfungsergebnisse, die das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) von der AKW-Betreiberin Axpo Power 2010 verlangt hat.
Dies im Zuge der Verlängerung der Betriebsbewilligung. Greenpeace beantragte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Ergebnisse.
Kein schrankenloser Zugang für Greenpeace
Seit dem ersten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2017 steht fest, dass Greenpeace wegen anerkannter Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse keinen schrankenlosen Zugang erhält. Das Bundesverwaltungsgericht hielt in seinem Rückweisungsentscheid fest, dass geschwärzte Textpassagen oder Dokumente zu kommentieren beziehungsweise zu erläutern seien.
Wie aus dem neuen, am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, hat sich das Ensi nach der Rückweisung neu darauf berufen, dass grosse Teile der Dokumente unter die Güterkontrollgesetzgebung fallen würden und damit nicht zu veröffentlichen seien.