Gurtenfestival

Gurtenfestival AG gibt sich im Streit um Corona-Gelder geschlagen

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Bern,

Die Gurtenfestival AG wird dem Kanton coronabedingte Ausfallentschädigungen im Umfang von 211'666 Franken zurückzahlen.

Gurtenfestival
Die Gurtenfestival AG wird dem Kanton coronabedingte Ausfallentschädigungen zurückzahlen. - keystone

Die Gurtenfestival AG zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht ans Bundesgericht weiter. Sie bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht in den Tamedia-Zeitungen. «Der Grund dafür liegt in den hohen zu erwartenden Kosten für einen Weiterzug», schrieb das Unternehmen.

Es zeigte sich, ob dem Urteil des Verwaltungsgerichts enttäuscht. «Das Gurtenfestival hatte während den Corona-Jahren auf dringende Bitte der Regierung alles unternommen, um in Windeseile und praktisch ohne Vorgaben eine Test- und später eine Impf-Infrastruktur für den Kanton aufzubauen zu betreiben.» Dies unter der Rahmenbedingung, dass sich die Situation jederzeit wieder ändern und andere Anforderungen stellen könnte, schrieb die Gurtenfestival AG weiter.

Die Schwestergesellschaft habe sie aufgrund der hohen unternehmerischen Risiken gegründet. «Sämtliche Vergütungen, die der Schwestergesellschaft zuflossen, waren gegenüber dem Kanton Bern transparent ausgewiesen und vom Kanton in einem Rahmenvertrag festgelegt», hiess es weiter.

Kritik an formaljuristischen Argumenten

Der Zeitdruck sei hoch gewesen und das Einholen von juristischen Gutachten deshalb unmöglich. Auch die Behörden hätten zum damaligen Zeitpunkt viele Fragen nicht beantworten können.

«Dass das Verwaltungsgericht nun mit primär formaljuristischen Argumenten zum Schluss kommt, wir hätten andere (höhere) Verrechnungssätze verwenden oder Kurzarbeit anmelden müssen, statt uns mit einer Ausfallsentschädigung und der Nebentätigkeit mit den Test- und Impfzentren über die Coronazeit zu retten, ist für uns enttäuschend und ein schwer akzeptierbares Signal», schrieb die Gurtenfestival AG weiter.

Finanziell wäre sie besser dagestanden, wenn sie sich ausserstande erklärt hätte, den Auftrag des Kantons für den Aufbau und Betrieb der Test- und Impfzentren anzunehmen, so das Fazit. Die Gurtenfestival AG hatte 2020 im Auftrag des Kantons das Corona-Schnelltestzentrum in Belp betrieben und mobile Tests und Massentests an Berner Schulen durchgeführt.

Schwestergesellschaft gegründet

Für diese Aufträge im nicht-kulturellen Bereich gründete es eine Schwestergesellschaft. Die kantonale Finanzkontrolle kam zum Schluss, dass man die Abschlüsse der Mutter- und der Tochtergesellschaft gesamthaft berücksichtigen müsse, wenn man die Höhe der Ausfallsentschädigung korrekt bemessen wolle. Das Verwaltungsgericht bestätigte das.

Kommentare

User #3760 (nicht angemeldet)

Wohnen im Wald ist auch verboten. Solange es ein sozisystdm gibt, muss man das benutzen.

Weiterlesen

wendy holdener
36 Interaktionen
UBS Taxi
260 Interaktionen

Mehr Gurtenfestival

Gurtenfestival
7 Interaktionen
Gurtenfestival
139 Interaktionen
Gurtenfestival
151 Interaktionen
Gurtenfestival Bühne Konzert Publikum
8 Interaktionen

Mehr aus Stadt Bern

startup bundeshaus bundesrat
8 Interaktionen
3 Interaktionen
13 Interaktionen
serafe
69 Interaktionen