Der Anwalt der Ehefrau im «Haussklavinnen-Prozess» verlangt vollen Freispruch.
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Im «Haussklavinnen-Prozess» von Andelfingen ZH forderte der Anwalt der Ehefrau am zweiten Prozesstag einen vollen Freispruch. (Symbolbild) - Keystone
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Am zweiten Prozesstag im «Haussklavinnen-Prozess» von Andelfingen ZH hat der Anwalt der Ehefrau einen vollen Freispruch gefordert. Sie habe keinesfalls eine «Gefängniswärter-Funktion» gehabt, wie es ihr die Anklage vorwerfe. Seine Mandantin gebe zu, dass sie «gelegentlich geholfen habe, die Fesseln anzulegen», sagte der Anwalt.

Aber nur wenn ihr Mann nicht da gewesen sei. «Sie tat, was ihr Göttergatte ihr sagte.» Der Anwalt forderte für die Philippina deshalb einen vollen Freispruch.

Ausgebeutete Frauen in Käfig gesperrt

Die Staatsanwaltschaft beantragt wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Dazu solle sie für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.

Ihr Ehemann, ein 46-jähriger Schweizer mit ausgeprägter dominanter Neigung und einer narzisstischen Störung, hatte zwei junge Ausländerinnen unter falschen Versprechungen rekrutiert und als «Haussklavinnen» ausgebeutet. Dabei sperrte er sie täglich in einen Käfig. Das Bezirksgericht Andelfingen wird das Urteil kommende Woche eröffnen.

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