Hochseilartist Freddy Nock steht vor dem Aargauer Obergericht
Das Wichtigste in Kürze
- Freddy Nock wurde 2019 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
- Heute steht der Hochseilartist erneut vor dem Aargauer Obergericht.
- Bei den angeklagten Taten geht es um häusliche Gewalt und vorsätzliche Tötung.
Vor dem Aargauer Obergericht steht am heutigen Dienstag der Hochseilartist Freddy Nock. Das Bezirksgericht Zofingen hatte ihn Ende 2019 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung seiner Ehefrau zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Strafmass belief sich dabei auf zweieinhalb Jahre. Laut Urteil soll Nock zehn der 30 Monate absitzen, für 20 Monate gewährte ihm das Bezirksgericht den bedingten Vollzug.
Anzeige wegen häuslicher Gewalt
Wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr ordneten die Richter Sicherheitshaft an - direkt vom Gerichtssaal wurde Nock ins Gefängnis gebracht. Eine Woche später kam der 55-Jährige auf Geheiss der Beschwerdekammer des Obergerichts wieder frei.
Bei den angeklagten Taten, die bis ins Jahr 2008 zurück reichen, geht es um häusliche Gewalt. Die Frau hatte seinerzeit keine Anzeige erhoben. Erst nach der Scheidung kamen im Rahmen des Sorgerechtsstreits um den gemeinsamen Sohn die Anschuldigungen zur Sprache.
Wie meist in Fällen von häuslicher Gewalt steht Aussage gegen Aussage. Einzig bei einem Vorfall im März 2013 gab es Zeugen: Kinder aus jeweils früheren Beziehungen des Paars hatten aus dem Nebenzimmer die Geräusche des Gewaltausbruchs gehört.
In jener Nacht logierte die Familie nach der Gala zur Verleihung des Swiss Award in einem Zürcher Hotel. Das damals noch nicht verheiratete Paar geriet wie schon häufig in Streit. Gemäss Anklage schlug der Beschuldigte den Kopf der Frau mehrere Male gegen die Wand.
Versuchte vorsätzliche Tötung
Als sie anschliessend auf dem Bett lag, habe er ihr mit beiden Händen ein Kissen aufs Gesicht gedrückt. Erst als sie sich tot stellte, liess er von ihr ab. In diesem Fall kam das Bezirksgericht zu einem Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.
Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung hatten kurz nach dem Urteil Berufung angemeldet. Der Staatsanwalt hatte Schuldsprüche auch in weiteren Anklagepunkten und eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch; die Sachverhalte seien nicht rechtsgenügend belegt.