Jolanda Spiess-Hegglin: Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde
Das Obergericht Zug lehnte es ab, vorsorgliche Massnahmen gegen eine Journalistin zu verhängen. Dagegen legte Spiess-Hegglin beim Bundesgericht Beschwerde ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Spiess-Hegglin legte beim Bundesgericht gegen einen Zwischenentscheid Beschwerde ein.
- Das oberste Gericht erteilt dem Begehren Spiess-Hegglins aber eine Abfuhr.
Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den Zwischenentscheid des Zuger Obergerichts vom vergangenen September eingetreten.
Das Obergericht hatte es abgelehnt, vorsorgliche Massnahmen gegenüber einer Journalistin anzuordnen, die ein Buch über die Ereignisse der Landammann-Feier aus dem Jahr 2014 veröffentlichen will. In der Sache ist das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde von Spiess-Hegglin eingetreten.
Das Urteil vom 1. September 2021 hatte ein vor dem Hauptverfahren gestelltes Gesuch um vorsorgliche Massnahmen zum Gegenstand. Es ist deshalb ein Zwischenentscheid und vor Bundesgericht nur anfechtbar, wenn es einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann. Dies schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil.
Die Beschwerde führende Partei müsse in einem solchen Fall darlegen, inwiefern diese Voraussetzung erfüllt ist. Spiess-Hegglin habe sich nicht dazu geäussert. Das habe zur Folge, dass auf ihre Beschwerde nicht eingetreten werden könne.
Entsprechend könne sich das Bundesgericht auch nicht zu den Beanstandungen äussern, die Spiess-Hegglin gegen das Urteil vom 1. September 2021 erhebt.