Klimaaktivisten nach Dienstverweigerung-Aufruf freigesprochen
Drei Klimaaktivisten, die beschuldigt wurden, zur Verletzung der Militärdienstpflicht aufgerufen zu haben, wurden freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Mai 2020 reifen Klimaaktivisten zur Dienstpflichtverweigerung auf.
- Daraufhin wurden sie angezeigt; so ein Aufruf ist strafbar.
- Die drei wurden jedoch heute vom Bundesstrafgericht freigesprochen.
Drei Klimaaktivisten, die zum Armee-Boykott aufgerufen hatten, wurden vom Bundesstrafgericht freigesprochen. Das Urteil ist heute erschienen.
Obwohl der Straftatbestand erfüllt war, hatten die Angeklagten das Recht auf Meinungsfreiheit. Auf Berufung einer Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kommt das Bundesstrafgericht zum Schluss: Eine Verurteilung wäre unverhältnismässig gewesen.
Die drei Westschweizer, genannt A., B. und C., wurden beschuldigt, andere zur Verletzung der militärischen Dienstpflicht aufgefordert und verleitet zu haben. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen, weil die Anklageschrift ihn nicht betraf.
Ihnen hätte eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gedroht.