Lange Freiheitsstrafe und Verwahrung nach Erdrosselung

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Lausanne,

Ein Portugiese vergewaltigte seine Ehefrau und erdrosselte diese später. Nun muss er 17 Jahre in Haft und wird anschliessend ordentlich verwahrt.

Das Bundesgericht.
Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Portugiese muss 17 Jahre in Haft und wird danach ordentlich verwahrt.
  • Das Bundesgericht hat die Beschwerde des knapp 60-Jährigen abgewiesen.

Eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren mit anschliessender ordentlicher Verwahrung – so lautet das Verdikt für einen Mann, der 2014 seine Frau vergewaltigte und später erdrosselte. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen.

Der knapp 60-jährige Portugiese wurde vom Kantonsgericht Freiburg im September vergangenen Jahres wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit zwei Söhnen aus einer früheren Beziehung verurteilt.

Gericht ging korrekt vor

Seine Ehefrau heiratete er 2013, wobei die Beziehung bald konfliktbeladen war. Die Frau verliess ihn, als er sie 2014 vergewaltigte. Sie verlangte die Scheidung. Als sie den Ehemann in ihrem Laden zu einem Gespräch traf, erdrosselte er sie mit einem Schal.

In einem heute Mittwoch publizierten Urteil hält das Bundesgericht fest, dass die Vorinstanz bei der Strafzumessung korrekt vorgegangen sei. Auch die Rügen am psychiatrischen Gutachten hat das Gericht abgewiesen.

Der Verurteilte hatte in seiner Beschwerde einen Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt.

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