Bundesanwalt Michael Lauber und die Schweizerische Bundesanwaltschaft reichten Revisionsgesuche wegen seines Ausstandes ein. Darauf wurde nicht eingegangen.
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Bundesanwalt Michael Lauber will gegen die verfügte Lohnkürzung vorgehen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesanwalt Michael Lauber und die BA reichten Revisionsgesuche ein.
  • Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist jedoch nicht darauf eingegangen.
  • Die Gesuche richteten sich gegen Beschlüsse der Beschwerdekammer zum Ausstand von Lauber.
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Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts nicht auf die Revisionsgesuche von Bundesanwalt Michael Lauber und der Schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA) eingetreten. Dies haben sie zu Recht getan, wie das Bundesgericht entschieden hat. Die Gesuche richteten sich gegen Beschlüsse der Beschwerdekammer zum Ausstand von Lauber und weiteren Personen im Fifa-Komplex.

Die Beschlüsse der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts vom Juni 2019 können nicht mit einer Revision angefochten werden. Dies hält das Bundesgericht in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen fest.

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Michael Lauber ist für die Schweizerische Bundesanwaltschaft tätig. - Keystone

Zu diesem Schluss war bereits die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts im Juli 2019 gekommen, weshalb sie nicht auf die Beschwerden eintrat. Diese Entscheide zogen Lauber und die BA an das Bundesgericht weiter.

Schweizerische Bundesanwaltschaft: Lauber seit Juni 2019 im Ausstand

Lauber, der frühere leitende Staatsanwalt des Bundes wurde im Juni 2019 von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in den Ausstand geschickt. Auch Olivier Thormann und der Staatsanwalt des Bundes, Markus Nyffenegger folgten Lauber in den Ausstand. Die Ausstandsgesuche hatten der frühere Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke und ein weiterer Beschuldigter im Fifa-Komplex gestellt.

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Bundesanwalt Michael Lauber steigt beim Bundeshaus in Bern aus einem Autobus aus. - Keystone

Die Beschwerdekammer hiess die Gesuche gut. Lauber wurden im Wesentlichen die unprotokollierten informellen Treffen mit Fifa-Vertretern zu Last gelegt. Der vorsitzende Richter bei diesem Entscheid war Giorgio Bomio-Giovanascini. Nachträglich wurde bekannt, dass er sich bereits vor dem Entscheid im Rahmen einer SP-Veranstaltung dazu geäussert hatte.

Lauber und die Schweizerische Bundesanwaltschaft reichten deshalb bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ein Revisionsgesuch gegen die Ausstands-Entscheide ein. Sie forderten darin neben der Revision auch den Ausstand von Bomio-Giovanascini.

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