Das Bundesgericht Lausanne hat entschieden, dass ein Journalist ein rechtskräftiges Urteil der St. Galler Justiz einsehen darf.
Lausanne
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Journalist darf nun ein unanonymisiertes Urteil der St. Galler Justiz einsehen.
  • Das Lausanner Bundesgericht hat entschieden das die Urteilsverkündung öffentlich sei.
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Die St. Galler Justiz darf ein rechtskräftiges Urteil an einen Journalisten herausgeben, der im Genfer Betrugsfall um die Stiftung Hypotheka recherchiert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Ein im besagten Urteil verurteilter Mann zählt im Genfer Fall zu den Beschuldigten.

Gegen die Herausgabe des im Januar 2014 durch das Kreisgericht St. Gallen gefällten Urteils legte der Betroffene Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses hat in einem am Montag publizierten Entscheid festgehalten, der Zugang zum unanonymisierten Urteil stelle keinen unverhältnismässigen Eingriff in das Recht auf Privatsphäre des Beschuldigten dar.

Gemäss Bundesgericht kann sich der Beschwerdeführer nicht auf sein «Recht auf Vergessen» berufen. Die Verurteilung liege noch nicht lange zurück. Zudem recherchiere der Journalist zum aktuellen Fall in Genf.

Geheime Kabinettsjustiz verhindert

Die Lausanner Richter weisen weiter auf den Grundsatz der Justizöffentlichkeit hin, wonach Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen öffentlich seien. Damit würde eine geheime Kabinettsjustiz verhindert.

Auf den Grundsatz der öffentlichen Urteilsverkündung oder die Bekanntgabe des Urteils könnten sich namentlich Journalisten auch im Nachhinein, also nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens berufen.

Das Bundesgericht hält fest, dass der Journalist bei einer Publikation den «strengen Berufskodex» für Journalisten und die Persönlichkeit des Betroffenen zu achten habe.

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