Lausanner Klimaaktivisten ziehen gegen Strafbefehl vor Gericht
Ende November hatten zwölf Klimaaktivisten in Lausanne in Räumlichkeiten der Credit Suisse eine Aktion durchgeführt. Nun ziehen sie im Januar vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Umweltaktivisten führten im November eine Aktion in der Credit Suisse Lausanne durch.
- Ihre Strafbefehle wollen sie nicht akzeptieren und ziehen nun vor Gericht.
- Der Prozess findet vom 7. bis 9. Januar statt.
Zwölf Klimaaktivisten, die im November in Lausanne in einer Filiale der Credit Suisse Tennis gespielt haben, ziehen vor Gericht. Mit der Aktion wollten die Aktivisten Tennis-Star Roger Feder zum Umdenken anregen. Federer wirbt für die Schweizer Bank. Die Aktion blieb aber nicht ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Es hätten sich 13 Anwälte dazu bereit erklärt, die Aktivisten auf freiwilliger Basis zu verteidigen. Darunter seien auch zwei Vorsitzenden der Anwaltskammer, wie Umweltschützer in einer Mitteilung schreiben.
Zudem haben die Aktivisten prominente Persönlichkeiten im Kampf gegen die Klimaerwärmung geladen. Unter diesen sind der Ex-Vizepräsident des Weltklimarats, Jean-Pascal Van Ypersele aus Belgien und die französische Europaabgeordnete Marie Toussaint. Auch der Nobelpreisträger für Chemie, Jacques Dubochet, ist unter den Geladenen.
Der Gerichtspräsident akzeptiert jedoch nur einen einzigen Zeugen: Jaques Dubochet. Der Nobelpreisträger könne sich zu allen durch die anderen Zeugen abgedeckten Themen äussern. Damit sei die Anhörung der anderen zwölf Zeugen «übertrieben und unnötig».
Federer soll Rolle als Botschafter aufgeben
Das wollen die Umweltschützer und ihre Anwälte jedoch nicht akzeptieren. Sie kündigen an, die Anhörung der anderen Zeugen am ersten Prozesstag nochmals zu beantragen. Zudem fordern sie Roger Federer im Rahmen des Prozesses auf, seine Rolle als Botschafter der Bank aufzugeben.
Die jungen Aktivisten schreiben weiter: «Im Januar wird nicht über einen Hausfriedensbruch geurteilt, sondern über unsere Generation, die um ihr Überleben und für eine lebenswerte Zukunft der Menschheit kämpft.»
Prozess im Januar
Der Prozess werde vom 7. bis 9. Januar 2020 am Bezirksgericht in Lausanne statt. Das Urteil werde am 13. Januar gesprochen.
Die Aktivisten wurden bisher zu bedingten Geldstrafen von 30 Tagessätzen bei zwei Jahren Bewährung verurteilt. Ebenfalls müssen sie eine Geldstrafe von je 600 Franken (umwandelbar in 20 Tage Haft) bezahlen. Diese Strafen wollen sie jedoch nicht akzeptieren.