Leicht mehr Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen
Die Anzahl der Schweizer Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil nimmt zu.

Die Zahl der Schweizer Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent ist innerhalb eines halben Jahres geringfügig gestiegen. In sieben neuen Gemeinden dürfen demnach keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden, wie das Bundesamt für Raumentwicklung mitteilte.
Betroffen sind laut dem Bundesamt die Berner Gemeinden Reichenbach im Kandertal. Heiligenschwendi und Rebévelier, die Bündner Gemeinde Scharans, Langenbruck BL sowie Basse-Alaine JU. Die Gemeinden unterliegen neu somit dem Zweitwohnungsgesetz (ZWG). Dort dürfen neue Zweitwohnungen nur noch in Ausnahmefällen gebaut werden, beispielsweise, wenn sie bewirtschaftet werden.
Umgekehrt können in vier Gemeinden – nach Abschluss des laufenden Prüfverfahrens – neu wieder Zweitwohnungen gebaut werden. Sie alle halten neu einen Zweitwohnungsanteil von unter 20 Prozent. Dabei handelt es sich um Monteceneri TI, Göschenen UR, Seehof BE sowie Tschiertschen-Praden GR, welches mit der Stadt Chur fusioniert hat.
Aktuelle Berechnungen und historischer Kontext
Insgesamt dürfen nach neuesten Berechnungen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) in 337 Gemeinden, die meisten davon in den Alpen, keine Zweitwohnungen mehr entstehen. Im November des vergangenen Jahres waren es noch 334 Gemeinden, wie es am Montag weiter hiess.
Seit 2013 dürfen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen keine neuen Zweitwohnungen erstellt werden. Um die Anteile an Zweitwohnungen zu ermitteln, müssen alle Gemeinden jedes Jahr ein Inventar erstellen.
Mit dem ZWG setzte das Parlament die im März 2012 angenommene Zweitwohnungsinitiative um. Wohnungen, die es vor Annahme der Initiative bereits gab oder für die eine Baubewilligung vorlag, dürfen frei umgenutzt werden.