Massnahmen gegen Terrorismus - ein internationaler Vergleich
Am 13. Juni entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über das Anti-Terror-Gesetz (PMT). Neu soll die Polizei auch präventiv Massnahmen gegen terroristische Gefährder verhängen dürfen. Auch andere Staaten kennen solche Präventivmassnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Auftrag des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) hat das Institut für Rechtsvergleichung (SIR) 2018 ein Gutachten zu den Massnahmen im Bereich Terrorismusprävention erstellt.
Zu Beginn dieses Jahres wurde das Gutachten aktualisiert. Das Institut verglich die Rechtslage in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich sowie Grossbritannien.
Diese Länder wurden ausgesucht, weil sie Nachbarstaaten der Schweiz sind oder über eine ähnliche Rechtstradition wie die Schweiz verfügen. Bei Frankreich und Deutschland kommt hinzu, dass beide Staaten in den vergangenen Jahren stark vom Terrorismus betroffen waren. Grossbritannien wurde schliesslich ausgewählt, weil es auf eine langjährige Erfahrung im Umgang mit terroristischen Gefährdern zurückgreifen kann.
Im PMT-Gesetz ist vorgesehen, dass terroristische Gefährderinnen und Gefährder unter Hausarrest gestellt werden dürfen. Von den im Gutachten berücksichtigten Staaten verfügt einzig Deutschland über keine Rechtsgrundlage für einen Hausarrest als Präventivmassnahme. Frankreich und das Vereinigte Königreich regeln diese Massnahme in einem Terrorismusgesetz. In Frankreich darf die Massnahme auch gegen Minderjährige verhängt werden, allerdings erst ab 16 Jahren. Im PMT-Gesetz ist ein Hausarrest ab 15 Jahren vorgesehen. In Grossbritannien ist kein Mindestalter festgelegt, die strafrechtliche Verantwortlichkeit liegt jedoch bei 10 Jahren. In Italien dürfen gegen Minderjährige Massnahmen verhängt werden, die «einem Hausarrest entsprechen». In Österreich kann der Hausarrest als Fortsetzung der Untersuchungshaft bereits für 14-Jährige angeordnet werden.
Mit dem Gesetz soll das Fedpol die Kompetenz erhalten, Gefährder elektronisch zu überwachen. Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland sind im Rahmen der Terrorismusprävention das Abhören und Überwachen von elektronischen Datenträgern wie Smartphones gesetzlich geregelt. Ende April, nach der Ermordung eines Polizeibeamten in Rambouillet, prüfte der französische Ministerrat einen neuen Gesetzesentwurf, der den Einsatz der elektronischen Überwachung ausweiten soll.
Österreich verfügt über eine Regelung zur elektronischen Überwachung, jedoch nicht spezifisch im Bereich Terrorismus, sondern um allgemein gegen Gefahren vorzugehen. Grossbritannien kennt keine Regelung für die elektronische Überwachung. Die Behörden dürfen aber den Besitz und die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel beschränken. Kein solches Gesetz kennt schliesslich Italien: Dort ist der Einsatz von Fussfesseln geregelt, allerdings nur zur Überwachung eines angeordneten Hausarrests.
Mit dem PMT-Gesetz wird es dem Fedpol ermöglicht, im Bereich der Terrorismusprävention im Internet und in elektronischen Medien verdeckt zu fahnden. Wie in der Schweiz vorgesehen ist dies einzig in Frankreich und Italien für die Terrorismusbekämpfung explizit geregelt. In Frankreich erlaubt das Gesetz, dass die Behörden ein Pseudonym bei der elektronischen Kommunikation verwenden dürfen. In Österreich und Deutschland ist die verdeckte Fahndung im Internet nicht explizit geregelt, auf den Bereich Terrorismus lassen sich jedoch allgemeine Vorschriften zur Gefahrenabwehr anwenden. In Grossbritannien konzentrierte sich die Diskussion in den letzten Jahren auf die Frage, ob Beweise, die durch verdeckte Fahndung ermittelt werden, in einem Gerichtsprozess verwendet werden dürfen. Das Berufungsgericht für England und Wales hat nun kürzlich die Verwendung von diesen Beweismitteln zugelassen.