Medikamente für krebskranke Kinder: Keine Ungleichbehandlung
Die Krankenkassen vergüten nicht auf der Spezialitätenliste stehende Medikamente für krebskranke Kinder laut Bundesrat angemessen und ohne Diskriminierung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vergütung von Medikamenten bei krebskranken Kindern muss nicht verbessert werden.
- Die Krankenversicherer würden nahezu alle Gesuche gutheissen.
Diese hohe Quote trägt demnach dazu bei, dass die Schweiz im internationalen Bereich eine hohe Überlebensrate bei der Kinderonkologie aufweist.
Wie der Bundesrat im Bericht aufzeigt, kommt eine Verweigerung der Kostengutsprache nur selten vor. Es zeigte sich indessen, dass sich in solchen Fällen alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die Behandlung finden liessen. Damit schliesst die Landesregierung eine Ungleichbehandlung bei den Kostengutsprachen durch die Krankenkassen aus.
In der laufenden Revision der geltenden Verordnungsbestimmungen schlug der Bundesrat seinen Angaben zufolge zudem Massnahmen vor, um generell die Gleichbehandlung bei der Einzelfallvergütung von Medikamenten zu erhöhen.
Medikamente müssen auf der Spezialitätenliste aufgeführt sein, damit die Krankenkassen für ihre Kosten aufkommen. Ist dies nicht der Fall – etwa bei neuen Heilmitteln – ist eine Kostengutsprache der Versicherer nötig.