Migros macht Fehler: «Kündigung» konnte jeder lesen
Bei einigen per Brief verschickten Kündigungen der Migros konnte jeder die Betreffzeile: «Kündigung inklusive Austrittsbestätigung» lesen.

Das Wichtigste in Kürze
- 159 «Do it + Garden»-Mitarbeiter der Migros erhielten per Post ihre Kündigung.
- Dabei unterlief dem Detailhändler bei einigen ein folgenschweres Malheur.
- Im Sichtfenster war die Betreffzeile zu lesen: «Kündigung inklusive Austrittsbestätigung»
Ende Februar schockte die Migros mit folgender Ankündigung: Die meisten Do it + Garden-Filialen würden bis Ende Juni geschlossen. «Leider konnte für Do it + Garden trotz intensiver Bemühungen kein Käufer gefunden werden», teilte der Detailhändler mit.
Ausserdem hiess es, dass von der Schliessung 466 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen sein würden. Es war die Rede von der Suche von bestmöglichen Anschlusslösungen «innerhalb oder ausserhalb der Migros-Gruppe».
«Wo keine gefunden werden, kommt der Migros-Sozialplan zur Anwendung», hiess es. Wie aus einem Bericht des «Beobachters» zu entnehmen ist, waren davon bis jetzt offenbar 159 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen.
So viele erhielten demnach ein Kündigungsschreiben per Post. Nachdem am selben Tag in einer Infoveranstaltung über die Schliessung der Filialen informiert worden war.
Im Sichtfenster war die Betreffzeile «Kündigung» zu lesen
Der Migros unterlief aber ausgerechnet bei dieser Massenkündigung ein Malheur. Im Sichtfenster des Couverts war nämlich die Betreffzeile des Briefs zu lesen: «Kündigung inklusive Austrittsbestätigung.»
Mit anderen Worten: Der Pöstler – und möglicherweise auch weitere Personen – erfuhren von der persönlich adressierten Kündigung.
Dem «Beobachter» liegen nach eigenen Aussagen entsprechende Belege zu der Panne vor. Diese sind laut einem Migros-Sprecher auf einen Formatierungsfehler zwischen der Adresse des Empfängers und der Betreffzeile zurückzuführen.
«Aufgrund der Beobachter-Anfrage haben wir alle 159 Schreiben überprüft. Wir haben festgestellt, dass der Fehler bei acht Mitarbeitern aufgetreten ist», heisst es. Die Migros bedauere den Vorfall und werde sich bei den Betroffenen persönlich entschuldigen.
Hat die Migros die Datenschutzvorschriften verletzt?
Wie es weiter in dem Bericht heisst, sind die Kündigungen trotz des Fehlers gültig. Doch der Fall werfe datenschutzrechtliche Fragen auf. «Wahrscheinlich liegt hier eine Verletzung der Datenschutzvorschriften vor», wird der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zitiert.
Wer Daten bearbeite, dürfe dies nur nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip tun, heisst es. Also nur so viele Informationen wie nötig verarbeiten oder auch sichtbar machen. «Dass der Gegenstand des Schreibens sichtbar ist, entspricht sicherlich keinem gültigen Bedürfnis», wird weiter betont.

Wichtig ist aber auch folgender Punkt: Eine Entlassung sei zwar eine heikle Information, umfasse jedoch in der Regel keine sensiblen Daten. Daher sei das Vergehen als weniger schwerwiegend einzustufen.
«Die Unsicherheit beim Personal ist gross»
Weiter ist zu erfahren, dass der EDÖB derzeit den Sachverhalt abkläre. Je nachdem könne man informell tätig werden oder eine Untersuchung einleiten.
Aber auch die Betroffenen können demnach aktiv werden: Da die Briefe bereits verschickt wurden, könnten zivilrechtliche Schritte gegen die Migros eingeleitet werden.
Erschrocken über die Datenschutzpanne in dieser heiklen Phase, zeigt sich die Gewerkschaft Unia. Eine Sprecherin sagt gegenüber dem «Beobachter», dass man im Austausch mit den Betroffenen stehe. Die Gewerkschaft betont aber, bei der Massenentlassung nicht als offizieller Sozialpartner anerkannt zu sein.
Die Unia habe auch Rückmeldungen erhalten, dass einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kündigungen noch nicht erhalten hätten. «Die Unsicherheit beim Personal ist gross, nicht nur in den Do-It-Abteilungen, sondern auch in anderen Fachmärkten.»