Mögliche Massnahmen zum Schutz der Tiere am 1. August

Keystone-SDA
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Bern,

Wenn es am 1. August knallt und Lichtblitze den Himmel zieren, geraten viele Haus- und Wildtiere in Panik. 1. August-Feuer können gar eine tödliche Falle für Kleintiere sein. Tierschutzorganisationen raten daher, das Feuerholz erst kurz vor Abbrennen aufzuschichten.

Höhenfeuer am 1. August sind für viele Menschen eine Freude - für Kleintiere können sie aber zur Todesfalle werden.
Höhenfeuer am 1. August sind für viele Menschen eine Freude - für Kleintiere können sie aber zur Todesfalle werden. - sda - Keystone/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Sobald eine Nacht zwischen Aufschichten und Abbrennen liege, könnten sich nachtaktive Kleintiere wie Igel oder Mäuse darin verkriechen, schreibt der Schweizerische Tierschutz in einer Mitteilung.

Wenn das Holz dann zu brennen beginne - was für die Tiere überraschend komme - fehle ihnen wegen der plötzlichen Menschenansammlung rund um das Feuer der Fluchtweg. Im schlimmsten Fall verenden die Tiere qualvoll.

Wenn ein kurzfristiges Aufschichten nicht möglich sei, etwa bei einem sehr grossen Feuer, sollte ein Schutzzaun um das Feuer aufgebaut werden. Dieser verhindere, dass sich Kleintiere überhaupt im Haufen verstecken. Der Zaun solle erst ein bis zwei Stunden vor dem Abbrennen entfernt werden.

Bekanntermassen ist auch die Knallerei durch Böller und Feuerwerk für Tiere ein grosser Stress. Wildtiere, insbesondere Fluchttiere wie Rehe und Feldhasen, schrecken gemäss der Organisation Vier Pfoten bei jedem ungewohnten Geräusch auf. Wenn die Raketen knallen und Leuchtfeuer in den Himmel schiessen, können die Tiere in Panik geraten.

In extremen Fällen kann dies gemäss der Organisation zu Fehlgeburten oder panischer Flucht mit Todesfolge führen. Daneben ist gemäss dem Schweizer Tierschutz belegt, dass aufgescheuchte Wasservögel zum Teil nicht mehr an ihre Brut- oder Mauserplätze zurückkehren.

Auch Haustiere sind natürlich vor den extremen Licht- und Lärmeindrücken wenig geschützt. Katzen sollten an diesem Tag zum Beispiel gar nicht erst rausgelassen werden, damit sie nicht aus Panik weglaufen. Drinnen sollten die Räume dann abgedunkelt werden. Daneben solle der Fernseher oder das Radio eingeschaltet werden, damit sich die Tiere von draussen abschirmen könnten. Zudem sollten Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden.

Hundebesitzerinnen und -Besitzern rät Vier Pfoten, am frühen Abend das letzte Mal Gassi zu gehen - und mit den Tieren allenfalls die Stadt zu verlassen. Daneben sollten ängstliche Hunde nicht getröstet werden, weil sie sich dadurch in ihrer Unsicherheit bestärkt fühlten. Hundehalterinnen und -Halter sollten stattdessen das furchtsame Verhalten des Tieres weitestgehend ignorieren, damit sie die nötige Gelassenheit ausstrahlten. Mit besonderen Leckerlis könne dem Hund zudem vermittelt werden, dass der Lärm etwas Positives habe.

Kleintieren wie Kaninchen oder Meerschweinchen sollten im Gehege zusätzliche Versteckmöglichkeiten eingebaut werden. Werden sie draussen gehalten, sollte das Gehege so gedreht werden, dass es zum Beispiel einer Mauer gegenübersteht.

Vielerorts haben die Tiere dieses Jahr Glück: Wegen der Trockenheit ist das Abbrennen von Raketen und 1. August-Feuern dieses Jahr verboten. So etwa in den Kantonen Thurgau, St. Gallen, Glarus, Solothurn, Uri sowie in einigen Zürcher und Bündner Städten und Gemeinden. In einigen Orten sind auch nur private Feuerwerke verboten, offizielle kommunale dürfen hingegen abgebrannt werden.

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