Mörder eines Obdachlosen muss sich in stationäre Behandlung begeben
Der Mörder eines Obdachlosen wurde nach einer langen Verhandlung vom Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen. Zudem muss er sich in Behandlung begeben.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Jahr 2021 hatte ein Mann in Zürich einen Obdachlosen ermordet.
- Das Urteil gegen den 21-Jährigen wurde nun gesprochen.
- Neben einer Freiheitsstrafe muss er sich in stationäre Behandlung begeben.
Im Jahr 2021 hat ein 21-Jähriger einen Obdachlosen zu Tode getreten. Diesen hatte er am 19. September 2021 vor einem Gemeinschaftszentrum schlafend auf dem Boden entdeckt.
Am Mittwoch hat das Bezirksgericht Zürich nun ein Urteil gefällt. Der Mann muss eine stationäre therapeutische Massnahme absolvieren und danach eine 20-jährige Freiheitsstrafe antreten.
Obdachloser Mann zu Tode getreten
Er beschimpfte und attackierte ihn, trat und stampfte auf den wehrlosen Mann ein, bis er tot war. Seine Gewalttat filmte er mit dem Handy und teilte das Video.
Der Gewaltexplosion gingen an jenem Morgen mehrere Sachbeschädigungen voraus. Schon früher war der junge Mann durch Aggressivität aufgefallen.
Auf seinem Handy fanden sich zudem zahlreiche pornografische Dateien. Das Gericht sprach ihn ausser des Mordes auch der Körperverletzung, der Pornografie, der Gewaltdarstellung und der Sachbeschädigung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.