Ein Heilpraktiker aus Baselbiet betrog mutmasslich ein Ehepaar – nicht nur mit seinen Behandlungen, sondern vor allem mit einer Immobilieninvestition.
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Ein Heilpraktiker überredete seine Kunden dazu, bei ihm eine Immobilieninvestition zu tätigen – und gab das Geld mutmasslich für private Zwecke aus. - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Heilpraktiker soll seine Kunden um 400'000 Franken betrogen haben.
  • Er bot ihnen eine Immobilieninvestition an und verwendete ihr Geld mutmasslich privat.
  • Ausserdem behandelte er den erkrankten Mann auf besondere Weise.
  • Frauen in der Türkei beteten mehrere Stunden am Tag für ihn – für 50'000 Franken.
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In der Schweizer Gemeinde Muttenz steht ein Mann mittleren Alters mit türkischer Staatsbürgerschaft vor Gericht. Er ist als Naturheiler und Lebensberater tätig und behauptet, seit seinem vierten Lebensjahr über besondere Fähigkeiten zu verfügen.

Diese ermöglichen es ihm angeblich, Energien und Krankheitsbilder wahrzunehmen sowie Menschen «zu spüren», wie die «bz Basel» berichtet. Seine Methoden umfassen unter anderem Hypnose und «Augendiagnostik».

Die Anklage wirft ihm jedoch vor, seine Patienten betrogen zu haben – insbesondere ein Ehepaar aus dem Baselbiet. Sie sollen einen Vermögensschaden von 450'000 Franken erlitten haben. Der Fall reicht zurück in die Jahre 2013 bis 2016.

Heilpraktiker bietet Investitionsprojekt an

Der Ehemann des Paares litt an einer Nervenerkrankung und suchte den Angeklagten auf, um sich alternativ behandeln zu lassen. Während einer Sitzung im Jahr 2014 erwähnte der Angeklagte ein angeblich lukratives Investitionsobjekt: Land im Norden Istanbuls könne günstig erworben werden.

Dessen Wert würde aufgrund des geplanten Ausbaus des Istanbuler Flughafens steigen. Nach drei bis fünf Jahren sollte das Darlehen zurückbezahlt werden.

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Das Paar gewährte dem Angeklagten vier Darlehen in Höhe von insgesamt 400'000 Franken.

Zusätzlich zu den Darlehen entstanden laut «bz Basel» weitere Vermögensschäden: Als sich der Zustand des Ehemanns verschlimmerte, bot der Angeklagte eine «Fernbehandlung» an. Drei Frauen in der Türkei sollten mehrere Stunden am Tag für den Gesundheitszustand des Ehemanns beten. Dies kostete das Ehepaar rund 50'000 Franken.

Urteil noch nicht gesprochen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das Geld nicht etwa in Grundstücke in der Türkei investiert zu haben. Stattdessen habe er dieses für private Zwecke verwendet. Gleichzeitig soll der Angeklagte dem Glücksspiel nicht abgeneigt gewesen sein. Im Jahr 2014 und 2015 habe er viel Zeit im Luzerner Casino verbracht.

Im Jahr 2018 wurde der Angeklagte bereits wegen Betrugs verurteilt und erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Neben dem Fall des Ehepaars wurden in Muttenz acht weitere Fälle verhandelt. Das Urteil wird am Donnerstag bekannt gegeben.

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