Ein Kind spielt mit dem Handy der Mutter und stellt versehentlich ein Nacktfoto und ein Video von sich online. Die Mutter landet vor Gericht.
Kinderpornografieplattform aus früherem Strafverfahren
Ein sechsjähriges Kind lud Nacktfotos von sich mit dem Handy seiner Mutter hoch. Versehentlich. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mutter stand wegen der Herstellung von Kinderpornografie vor Gericht.
  • Grund: Ihr Kind stellte versehentlich ein Nacktfoto von sich ins Netz.
  • Jetzt wurde sie freigesprochen.
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Am Bezirksgericht Winterthur wurde ein brisanter Fall verhandelt: Eine Mutter aus der Schweiz stand wegen schwerwiegender Vorwürfe vor Gericht: Es ging um Kinderpornografie und das eigene Kind, das zu diesem Zeitpunkt nicht einmal sechs Jahre alt war.

Die Anklage: 2020 soll die Mutter ein Foto vom Geschlechtsteil ihres Kindes gemacht und auf ihrem Handy gespeichert haben. Das Kind habe später mit dem Handy des Mamis gespielt. Und dabei das Bild selbst auf den YouTube-Account der Mutter hochgeladen, wo es öffentlich zugänglich war. Dies berichtet der «Landbote».

Wie findest du es, wenn Eltern Fotos ihrer Kinder ins Netz stellen?

In einem weiteren Vorfall soll das Kind ein Video von sich erstellt haben, das sein nacktes Geschlecht und Selbstberührungen zeigte. Auch dieses Video wurde laut Anklage auf den YouTube-Account der Mutter hochgeladen.

Zusätzlich erhielt die Beschuldigte in einem WhatsApp-Gruppenchat Fotos ihres etwa siebenjährigen Neffen. Aufgrund der Whatsapp-Einstellungen wurden diese automatisch auf ihrem Handy gespeichert.

Verteidigung und Urteil

Der Verteidiger argumentierte, die Aufnahmen seien nicht pornografisch. Das Foto des Kindes sei für medizinische Zwecke gemacht worden. Beim Hochladen des Videos habe das Kind nicht gewusst, was es tue.

Bezirksgericht Winterthur
Vor dem Bezirksgericht Winterthur wurde ein brisanter Fall behandelt.
urteil
Eine Mutter landete wegen harter Pornografie vor Gericht.
Smartphone
Grund: Ihr Kind lud unbeabsichtigt Nacktfotos von sich ins Netz.

Das Gericht sprach die Angeklagte in allen Punkten frei. Es befand: Die Fotos seien nicht als Pornografie zu werten. Auch sei der Mutter nicht nachzuweisen, dass sie vom Video Kenntnis gehabt habe.

Breitere Implikationen

Der Fall wirft Fragen zum Umgang von Eltern mit Kinderfotos in sozialen Medien auf. Eine Studie zeigt laut der «Sonntagszeitung»: 54 Prozent aller Eltern stellen Bilder ihrer Kinder online. Ein Phänomen ist bekannt als «Sharenting».

Experten warnen vor möglichem Missbrauch solcher Aufnahmen durch Kriminelle, die diese für illegale Pornografie oder Erpressungen nutzen könnten. Der Kinderschutz Schweiz hat eine Kampagne gestartet, die vor dem Teilen von Kinderfotos im Internet warnt.

Das Schweizer Parlament plant, demnächst über strengere Regeln in diesem Bereich zu debattieren. Ziel: Eltern stärker in die Pflicht nehmen.

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