Nationalrat berät über Energieversorgung der Zukunft
Das Wichtigste in Kürze
- Über drei Tage berät er ab Montag den sogenannten Mantelerlass für erneuerbare Energien.
- Ziel: Wasserkraft, Wind- und Solarenergie sollen stärker & schneller gefördert werden.
Die grosse Kammer berät das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien als Zweitrat. Es geht um Änderungen des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes. Der Ständerat hatte im vergangenen Herbst erste Pflöcke eingeschlagen.
Das Thema der Stromversorgungssicherheit ist seit längerem eine Priorität in Bundesbern. Die Behörden nehmen die sich in den kommenden Jahren verschärfende Abhängigkeit von Stromimporten im Winter und die Möglichkeit von Netzengpässen sehr ernst. Die aktuelle Energiekrise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat die Notwendigkeit von Massnahmen zur Sicherung der Netzstabilität aufgezeigt.
Werden Sie die Energie-Debatte im Bundeshaus verfolgen?
Auch im Parlament herrscht weitgehende Einigkeit, dass das neue Energie- und Stromversorgungsgesetz unerlässlich sei, um die Versorgungssicherheit mittel- und langfristig zu gewährleisten. Im Zentrum der Überlegungen steht der Ausbau der erneuerbaren Energien. Wie der Ständerat will auch die vorberatende Kommission des Nationalrats die vom Bundesrat festgelegten Ausbauziele massiv erhöhen.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen sei es notwendig, rascher zu handeln und weiterzugehen als ursprünglich vorgeschlagen, so der Tenor. Gleichzeitig soll auch Energie gespart werden. Gemäss Zahlen des Bundes könnten mit dem Ersatz aller Elektroheizungen zwei Terawattstunden Strom eingespart werden.
Stromproduktion soll als nationales Interesse gelten
Für neue Kraftwerke soll es hohe Fördergelder geben. Zudem soll die Stromproduktion künftig als nationales Interesse gelten – und damit höher gewichtet werden als zum Beispiel der Umwelt- oder der Landschaftsschutz. Eine Interessenabwägung soll jedoch möglich bleiben, wie die Nationalratskommission festhielt. Auch sollen Ausgleichsmassnahmen zum Landschaftsschutz vorgesehen werden.
Weiter beantragt die Nationalratskommission, dass grössere bestehende Bauten mittelfristig mit Solarpanels ausgestattet sein müssen. Ausgenommen davon wären Wohngebäude. Als Beitrag zur Energieeffizienz sollen Ferienwohnungen bis 2035 verpflichtend mit intelligenten Heizungssteuerungen ausgestattet werden müssen. Das lehnte der Ständerat in seiner ersten Beratung der Vorlage ab.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) bezeichnete ihre Entscheide selbstbewusst als «Meilensteine für die Weiterentwicklung der Schweizer Energiepolitik». In der Gesamtabstimmung nahm sie den Mantelerlass mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung an. Grundsätzliche Opposition kommt von der SVP, die die Energiestrategie als gescheitert bezeichnet. Doch auch Umweltschützer sind noch skeptisch gegenüber der Vorlage. Bereits jetzt scheint sicher, dass dereinst das Stimmvolk das letzte Wort zur Vorlage haben wird.