Nationalrat schränkt Datensammlung durch BAZG nicht zusätzlich ein
Nationalrat erlaubt BAZG, sensible Daten zu bearbeiten.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) soll nach dem Willen des Nationalrats zur Strafverfolgung auch Daten über die religiösen, politischen und weltanschaulichen Ansichten von Personen sowie Gesundheitsdaten bearbeiten können. Ein Antrag, den Passus zu streichen, fand am Mittwoch in der grossen Kammer keine Mehrheit.
Im Wesentlichen folgte der Nationalrat bei der Beratung jenes Teils des Zollgesetzes, der den Datenschutz betrifft, den Anträgen des Bundesrats.
Man solle aus den Mitarbeitenden des BAZG keine «Schlapphüte» machen, appellierte Balthasar Glättli (Grüne/ZH) vergeblich an den Rat. Um potenziell gefährliche Personen an der Grenze zu stoppen, reiche es, diese zur Fahndung auszuschreiben.
Gegenstimmen bleiben ungehört
Leo Müller (Mitte/LU) widersprach: Zu den Aufgaben des BAZG gehöre unter anderem, Propagandamaterial zu beschlagnahmen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müsse es entsprechende Daten erfassen können. Auch die Fraktionen von SVP und FDP wollten die Bearbeitung der Daten nicht einschränken.
Abgelehnt wurden auch weitere Anträge aus den Reihen der Linken, die Bearbeitung schützenswerter Daten, Risikoanalysen oder das Profiling einzuschränken. Es gehe auch darum, dass das BAZG Aufgaben erfüllen könne, die es aufgrund mit den Kantonen übernommen habe, sagte Olivier Feller (FDP/VD) namens der Kommission.
Die SVP wollte die Weitergabe von Personendaten an andere Staaten und die EU-Grenzschutzagentur Frontex unterbinden, fand dafür aber keine Mehrheit.