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Nationalrat stimmt Sanierungsbeiträgen an Bundespensionskasse zu

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Bern,

Nach dem Willen des Nationalrats soll der Bundesrat Geld in die Bundespensionskasse zahlen. Am Donnerstag wurde die Gesetzesänderung akzeptiert.

Bundesversammlung nationalrat
Der Nationalrat an einer Sitzung im Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stabilität der geschlossenen Vorsorgewerke der Publica soll sichergestellt werden.
  • Deswegen hat der Nationalrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.
  • Nun kann der Bundesrat Geld in die Pensionskasse pumpen.

Der Bundesrat soll nach dem Willen des Nationalrats Geld in gewisse Bereiche der Bundespensionskasse Publica einschiessen dürfen. Er hat am Donnerstag einer Gesetzesänderung zugestimmt, welche die Stabilität der sogenannten geschlossenen Vorsorgewerke der Publica sicherstellen soll.

Die grosse Kammer folgte mit 187 zu einer Stimme dem Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N).

Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Verselbständigung von Bundesbetrieben wie der Swisscom oder der Ruag um die Jahrtausendwende. Damals beliessen diese Betriebe ihre pensionierten Mitarbeiter in der Publica.

So entstanden sieben Vorsorgewerke ausschliesslich mit Rentnern. Einige drohen in finanzielle Schieflage zu geraten, weil das Zinsniveau tief und die Lebenserwartung gestiegen ist.

Es gehe zunächst nicht um eine Zahlung, sondern lediglich um eine Rechtsgrundlage. Das betonte der Aargauer FDP-Nationalrat Matthias Jauslin namens der Kommission. Die Situation habe sich in der Zeit seit 2019 sogar etwas entspannt.

Der Bund soll bei einer Unterdeckung von fünf Prozent oder mehr eine Sanierungseinlage in die betroffene Vorsorgeeinrichtung leisten. Das sieht die Änderung vor.

Abweichend vom bundesrätlichen Vorschlag und gegen den Willen der Ratslinken stimmte der Nationalrat dem Antrag zu. Dieser stammt ursprünglich von der nationalrätlichen Finanzkommission. Demnach fliessen allenfalls verbleibende Mittel aus Sanierungsbeiträgen in den Bundeshaushalt zurück, wenn keine Rentnerinnen und Rentner mehr im Vorsorgewerk sind.

Die Landesregierung hatte vorgeschlagen, die Mittel dem Vorsorgewerk des Bundes zuzuweisen. Das Geschäft geht an den Ständerat.

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