Päpstliche Schweizergarde diskriminiert Frauen
Die Päpstliche Schweizergarde beschützt seit mehr als einem halben Jahrtausend den Papst. Mit ihren Aufnahmebedingungen verletzt sie aber die Menschenrechte.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Päpstliche Schweizergarde schliesst mit ihren Aufnahmebedingungen Frauen aus.
- Laut einer Expertin wird damit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt.
- Der Vatikan hat das Abkommen nie ratifiziert – eine Klage dagegen wäre wohl chancenlos.
Die Päpstliche Schweizergarde schützt seit über 500 Jahren den Papst und seine Residenz. Ueli Maurer bezeichnete sie einst als «Aushängeschild der Schweiz» – laut Kommandant Christoph Graf verkörpert sie «Tradition und Moderne».
Zugelassen sind aber nicht alle: Beitreten kann nur, wer Schweizer Bürger, männlich, ledig, katholisch, mindestens 1,74 m gross, vollständig gesund und mit einwandfreiem Leumund ist. Ziemlich viele Bedingungen müssen erfüllt sein – und ziemlich viele Personen werden dadurch ausgeschlossen.
Päpstliche Schweizergarde diskriminiert Frauen
Der französische Soziologe Frédéric Martel schrieb dazu in seinem gerade erschienenen Buch «Sodom»: «Die Schweizergarde schliesst von der Rekrutierung in der Schweiz bis zum Dienst in Rom Frauen, Verheiratete, Migranten und Behinderte aus.»
Auch für Eva Maria Belser, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, ist das eine Diskriminierung.
Die Päpstliche Schweizergarde werde nicht als Militär- sondern als Polizeikorps angesehen, wie der «Tagesanzeiger» schreibt. Dies, weil Schweizer Soldaten für ausländische Staaten keinen Militärdienst leisten dürfen.
Menschenrechte verletzt
Von einem Polizeikorps dürfen Frauen aber «gemäss europäischem und weltweitem Konsens» nicht generell ausgeschlossen werden. Sonst liege «eine Verletzung des UNO-Pakts II und der Europäischen Menschenrechtskonvention» vor, wie Belser gegenüber der Zeitung sagt.
Das Problem: Der Vatikan hat das Menschenrechtsabkommen gar nie ratifiziert. Deshalb würden dort nicht alle Menschenrechte gelten. Und Frauen können diskriminiert werden.
Die Päpstliche Schweizergarde gilt als Organ des Heiligen Stuhls und untersteht demnach nicht dem Schweizerischen Recht. Eine Klage gegen die Diskriminierung wäre wohl chancenlos.
Politisches Problem
Das Problem sei laut Belser viel mehr politischer respektive symbolischer Natur. Schliesslich gebe es das aussenpolitische Ziel, sich für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen. Wenn dann zum Beispiel der Bundesrat bei Vereidigungen der Garde anwesend ist, sei dies problematisch, so Belser weiter.
Andere Experten schliessen sich dieser Meinung an: Auch Helena Trachsel, Leiterin der kantonalzürcherischen Fachstelle Gleichstellung, oder der katholische Ethiker Alberto Bondolfi finden die Kriterien diskriminierend.
Nur Papst kann Bedingungen ändern
Andreas Wicky, Chefredaktor der Zeitschrift «Der Schweizergardist», erklärt gegenüber der Zeitung: Der Ausschluss der Frauen sei nach vatikanischen Kriterien keine Diskriminierung.
Zudem sei die Garde aus vatikanischer Sicht kein Polizeikorps, sondern gemäss Gardenreglement ein «Corpo militare»: ein direkt dem Papst unterstelltes Militärkorps. Deshalb könnte auch nur der Papst selber die Aufnahmebedingungen anpassen.