Geschenke

Pöstler müssen Kunden-Geschenke mit Team teilen

Alexandra Aregger
Alexandra Aregger

Luzern,

Haufenweise Weihnachtspost, Kälte und bestenfalls noch Schnee. Die Pöstler haben derzeit den Stress des Jahres. Dafür werden sie gerne belohnt.

In einem Pilotprojekt testet die Post die Angabe von Lohnbandbreiten in Jobinseraten. So zum Beispiel für eine Pöstler-Stelle in Scuol GR. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Dezember ist die anstrengendste Zeit für Pöstler.
  • Besonders auf dem Land werden Pöstler dafür mit kleinen Geschenken von Kunden belohnt.

Streng, strenger, Dezember. Die Vorweihnachtszeit stellt auch für Pöstler die anstrengendste Zeit des Jahres dar. Mehr Briefe und Päckli werden verschickt, zudem muss alles pünktlich vor Weihnachten ankommen. Doch bei der Auslieferung kriegen die Pöstler gar selber Post.

Schöggeli, Tasse Tee oder Zustupf in die Kaffeekasse

Früher war es üblich, dem Pöstler in dieser anstrengenden Zeit mit einem Batzen oder einer Schokolade zu danken. Auch heute noch: «Grundsätzlich gibt es solche Geschenke immer noch, vor allem dort, wo man den Pöstler kennt», bestätigt Masha Foursova, Mediensprecherin der Post.

Besonders in ländlichen Gebieten sei dies noch der Fall, «da kennt man den Pöstler noch eher. In den städtischen Gebieten wird es anonymer, daher nimmt es dort ab.» In den Städten begegne man dem Pöstler auch immer seltener.

Die Geschenke reichen von einfachen «Schöggeli», selbstgemachten Guetzli, Weihnachtskärtchen bis zu Pralinees oder mal einem Nötchen für die Kaffeekasse. «Eine Zustellerin hat mir erzählt, wie eine Dame an einem kalten Tag mit einer Tasse Tee auf sie gewartet hat. Das hat sie besonders gefreut», so Foursova.

Solange man den Pöstler nicht besticht

Nach Hause nehmen dürfen die fleissigen Pöstler die Präsente jedoch nicht. Nur: «Wenn es eine persönlich adressierte Karte ist oder der Pöstler den Kunden persönlich kennt, darf er das Geschenk behalten.» Ansonsten gilt die Regel: Die Geschenke gehen ins Team.

Rechtlich gesehen, sind diese Geschenke in Ordnung, sagt Peter Breitschmid, Professor für Privatrecht an der Uni Zürich. «Solange sich das Ganze im Trinkgeldrahmen abspielt.» Auch dürfen die Geschenke keinen Zweck erzielen: «Ich darf also nicht erwarten, dass der Postbote eine Sondertour für mich dreht und dafür den andern die Post früher zustellt.»

Breitschmid hält fest: «Ein Geschenk ist harmlos, wenn es für den Beschenkten nicht zu einem Abhängigkeits- beziehungsweise Loyalitätsproblem wird.» Im Vergleich zu Abu Dhabi-Reisen oder Helikopterflüge für Ehegatten, seien diese Pöstler-Geschenke dann wohl harmlos.

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Diese Pöstlerin in Andermatt UR hatte es im letzten schneereichen Winter besonders hart. - Nau

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