Roger Federer muss weiter auf sein Bootshaus warten
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bootshaus von Roger Federer in Rapperswil-Jona verzögert sich.
- Eine Privatperson und ein Verein haben Einsprache gegen das Vorhaben eingereicht.
- Der Verein setzt sich für Uferwege ein und will Privatbauten in Seenähe verhindern.
Eigentlich hätte Roger Federer in diesem Winter den letzten Teil seines Anwesens in Kempraten in Rapperswil Jona SG fertigstellen wollen. Der tiefe Wasserstand in der kalten Jahreszeit wäre optimal für den Bau eines Bootshauses mit Steg und Flachwasserzone. Doch es scheint unwahrscheinlich, dass das Vorhaben durchgeführt werden kann. Denn zwei Einsprachen sind weiterhin hängig.
Eine der Einsprachen stammt gemäss der «Linth-Zeitung» von einer Privatperson. Die zweite kommt vom Verein «Rives Publiques», wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet. Und ob dieser einspracheberechtigt ist, wird in Frage gestellt.
«Rives Publique» setzt sich für Uferwege satt Privatbauten in Seenähe ein und kämpft seit vier Jahren in Rapperswil-Jona dafür. Präsident Victor von Wartburg sagt gegenüber der «Zürichsee-Zeitung», er sei zuversichtlich, dass er einspracheberechtigt sei.
Einspracheberechtigt sind ideelle Natur- und Heimatschutzorganisationen, die gesamtschweizerisch und seit über zehn Jahren tätig sind. Diese Voraussetzungen für das Verbandsbeschwerderecht listet das Bundesamt für Umwelt auf. Und «Rives Publique» dürfte sie erfüllen.
Im Jahr 2003 genehmigte der Bundesrat einen Uferweg zwischen Feldbach und Kempraten, der im St.Galler Richtplan eingetragen ist. Umgesetzt wurde er aber von Rapperswil-Jona bis heute nicht.
Stadtpräsident Martin Stöckling begründete das Zögern damit, dass weder Bedarf noch der Wunsch danach bestehe. Die Bevölkerung sei mit dem vorhandenen Seezugang zufrieden.
Bootshaus von Roger Federer würde Präzedenzfall schaffen
Und genau dank dieser fehlenden Umsetzung sieht sich «Rives Publique» einspracheberechtigt. Der Verein fordert, dass bis zur Realisierung des Uferweges keine Bauten bewilligt werden, die das Ufer betreffen. Und damit ist auch das Bootshaus von Federer gemeint.
Denn mit der Bewilligung würde ein Präzedenzfall geschaffen, argumentiert von Wartburg. «Etliche andere Seeanstösser müssten das gleiche Recht wie die Federers erhalten und das Ufer bebauen können.» Dies würde aber gegen Gesetze auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene verstossen.
Sollen Privatbauten in Seenähe zugunsten von Uferwegen verboten werden?
Wie es scheint, muss Roger Federer mit der Fertigstellung seines Anwesens noch weiter warten. Das dürfte der Tennislegende bekannt vorkommen: Gegen seine Bauvorhaben in Rapperswil-Jona gab es immer wieder Einsprachen.