SBB: Nach Storno-Gebühren kriegt Kundin noch 20 Rappen zurück
Die SBB überweist einer Kundin einen Betrag von 20 Rappen zurück. Grund: Nach Abzug der Stornierungsgebühren bleibt vom Billettpreis nicht mehr viel übrig.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SBB berechnet zehn Franken Gebühren je nach Billett-Stornierung.
- Die Kundin erhält daher nur 20 Rappen von der SBB zurück.
- Sie kritisiert die SBB-Praxis bei Sparbilletten als «kleinlich».
Über diesen Zahlungseingang staunt Nau.ch-Leserin Anja K.* (58) nicht schlecht: Spendable 20 Rappen hat ihr die SBB zurücküberwiesen – der Rest ging aufs Konto von Gebühren.
Die Geschichte beginnt, als die Bernerin für ihre Weiterbildung in Aarau ein Billett in der App der SBB lösen will. Ein Sparbillett springt ihr ins Auge: Für die Strecke muss sie mit Halbtax-Abo nur noch 10.20 statt 17 Franken bezahlen. Da schnappt die Schnäpplijägerin zu.
Doch das System hängt, nach dem Kauf wird ihr kein Billett auf der App angezeigt. Also nimmt Anja einen zweiten Anlauf – und dieses Mal zeigt es das Ticket sofort an.
Als sie wenige Stunden später wieder auf die App schaut, zeigt es dann aber plötzlich zwei Billette an. Offenbar war Anja beim ersten Anlauf zu ungeduldig.
Also beantragt sie die Stornierung des Billetts. Dabei muss sie Bearbeitungsgebühren von zehn Franken in Kauf nehmen. Am Ende überweist ihr die SBB gerade einmal 20 Rappen für das Sparbillett zurück.
SBB: Hier lauern Gebühren bei Billett-Stornierung
Die SBB erklärt die Praxis auf Anfrage von Nau.ch. «Nationale Sparangebote können in den ersten 30 Minuten nach dem Kaufzeitpunkt kostenlos erstattet oder umgetauscht werden.» Dazu gehören neben dem Sparbillett auch die Spartageskarte oder der Sparklassenwechsel. Bedingung: Sie müssen über ein Log-in in der App SBB Mobile gekauft werden.
Nach den 30 Minuten ist eine Erstattung nur möglich, wenn folgende Gründe vorliegen: Die Verbindung kann etwa wegen eines Zugausfalls nicht stattfinden, mehrfach gekaufte Billette oder Tickets für die falsche Kundengruppe. Weitere Gründe sind eine nachgewiesene Reiseunfähigkeit durch ein ärztliches Attest oder der Todesfall.
«Pro Antrag wird ein Selbstbehalt von zehn Franken abgezogen», sagt die SBB. Dieser ist in den Vorschriften der ÖV-Betriebe geregelt und gilt unabhängig vom Ticketpreis.
Kundin wünscht sich «mehr Kulanz»
Anja K. findet ihre Rückerstattung von 20 Rappen «kleinlich». Sie sagt: «Ich würde mir in solchen Fällen mehr Kulanz wünschen.»
Um diesen Selbstbehalt bei einer Stornierung zu vermeiden, müsste sie nächstes Mal früher stornieren. Oder zu einem Billett zum Normalpreis greifen. Diese können nämlich im Gegensatz zu Sparbilletten vor Geltungsbeginn kostenlos erstattet und umgetauscht werden.
* Name von der Redaktion geändert.