Schweizer Justiz erwägt Einstellung von Verfahren gegen Assad-Onkel
Laut Medienberichten erwägt das Bundesstrafgericht, das Verfahren gegen einen Onkel des gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad einzustellen.
Das Bundesstrafgericht erwägt gemäss Medienberichten die Einstellung des Verfahrens gegen einen Onkel des gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad. Rifaat al-Assad ist seit März in der Schweiz wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.
Nach elf Jahren Ermittlungen plane das Bundesstrafgericht, das Verfahren einzustellen, berichteten die «Sonntagszeitung» und die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf unterschiedliche Quellen. Das Gericht habe den Nebenklägern Ende November die Absicht mitgeteilt. Demnach leide der 87-jährige Angeklagte an Krankheiten, die ihn daran hindern würden, zu reisen und am Prozess teilzunehmen.
Die Bundesanwaltschaft beschuldigte den damaligen Kommandanten der Verteidigungsbrigaden, 1982 beim Angriff auf die syrische Stadt Hama «Morde, Folter, grausame Behandlung und rechtswidrige Inhaftierungen angeordnet» zu haben. Das Massaker brachte Rifaat al-Assad den Übernahmen «Schlächter von Hama» ein.
Ein langer Weg zur Gerechtigkeit
Das Strafverfahren wurde 2013 nach einer Anzeige der NGO Trial International eingeleitet, welche von in Genf lebenden Syrern kontaktiert wurde. Trial-Rechtsberater Benoit Meystre bestätigte der AFP die geplante Einstellung, betonte jedoch, dass die endgültige Entscheidung noch ausstehe.
Opferanwältin Mahault Frei de Clavière kritisierte die Entwicklung in der «Sonntagszeitung» scharf: «Das Massaker verfolgt die Überlebenden seit 42 Jahren, die Anklage gab Hoffnung auf Gerechtigkeit.»
Rifaat al-Assad kehrte 2021 nach 37 Jahren Exil in Frankreich nach Syrien zurück, um einer Haftstrafe wegen Geldwäscherei und Veruntreuung zu entgehen. Er hatte Syrien nach einem gescheiterten Putschversuch gegen seinen Bruder Hafez verlassen. Gemäss Berichten reiste er nach dem Sturz Bashars in den Libanon.