Schweizer nach Todes-Prügel in Thailand auf Kaution frei
Der 63-jährige Schweizer, der in Thailand einen Einbrecher zu Tode geprügelt haben soll, plädiert auf Notwehr. Jetzt ist er auf Kaution freigekommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schweizer soll in Thailand einen Einbrecher zu Tode geprügelt haben.
- Er wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, plädiert aber auf Notwehr.
- Gegen eine Kaution von rund 8'000 Franken ist er nun freigekommen.
Am vergangenen Wochenende soll ein Einbrecher im thailändischen Udon Thani versucht haben, in das Haus eines Schweizers einzusteigen. Dieser soll ihn daraufhin zu Tode geprügelt haben, berichten thailändische Medien.
Auf Kaution frei
Der Schweizer ist jetzt auf Kaution freigekommen, wie «Khaosod Online» schreibt. Dafür musste er 300'000 Baht hinterlegen, was ungefähr 8200 Franken entspricht. Er darf die Provinz aber nicht verlassen.
Die Polizei geht davon aus, dass der 63-Jährige den Einbrecher überwältigt und dann wüst zusammengeschlagen hatte. Das Gesicht des Opfers soll zahlreiche Wunden und Prellungen aufgewiesen haben, ausserdem war er mit einem Seil gefesselt. Der Schweizer wurde darum wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, schreibt «Pattaya News».
Schweizer plädiert auf Notwehr
Dieser plädiert aber auf Notwehr. In seiner Version sassen er und seine Frau beim Kaffee, als der bewaffnete Einbrecher über den Zaun des Hauses kletterte. Er soll Geld vom Ehepaar gefordert haben, bevor der Schweizer ihm die Waffe entringen konnte. Im Handgemenge soll sich auch ein Schuss gelöst haben.
Weil sie Angst vor einem weiteren Angriff hatten, fesselte das Paar den Einbrecher und wartete auf die Polizei. Gemäss der Frau soll das Motiv des Thailänders eigentlich nicht Geld, sondern sie gewesen sein. Er habe wiederholt um ihre Liebe geworben, sei aber abgewiesen worden. Darauf habe er aus Rache versucht, ins Haus des Ehemanns einzubrechen.
Das EDA erklärte gestern, man betreue den Schweizer im Rahmen des konsularischen Schutzes und stehe im Dialog mit den lokalen Behörden.