Bundespräsident äussert sich skeptisch zu deutscher Panzer-Anfrage
Die Schweiz hat ihre in der Verfassung verankerte Neutralität bekräftigt und sich hinsichtlich Waffenlieferungen in die Ukraine weiterhin unnachgiebig gezeigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Alain Berset bekräftigt ein New York die Neutralität der Schweiz.
- Waffenexporte in die Ukraine sind laut dem Bundespräsidenten nicht möglich.
- Berset verteidigte die traditionelle «sehr vorsichtige und moderate» Position der Schweiz.
«In Anbetracht unseres rechtlichen Rahmens in der Schweiz sind Waffenexporte nicht möglich», sagte Bundespräsident Alain Berset am Dienstag in New York vor Journalisten. «Für die Regierung und den Bundesrat müssen und wollen wir diesen Rechtsrahmen beibehalten.»
Berset verteidigte die traditionelle «sehr vorsichtige und moderate» Position seines Landes und äusserte sich in diesem Zusammenhang auch skeptisch zur Nachfrage aus Deutschland hinsichtlich eines Rückkaufs ausgemusterter Leopard-Panzer. Zwar würden derzeit Änderungen an den Rahmenbedingungen vom Parlament diskutiert.
Doch es sei «nicht die Zeit für Änderungen und wir können keine Ausnahmen machen», sagte der Bundespräsident am Rande einer Sitzung des UN-Frauenrechtsrates.
Deutschland will Panzer-Rückkauf
Die deutsche Bundesregierung hatte die Schweiz Ende Februar um die Genehmigung für einen Rückkauf stillgelegter Leopard-Panzer durch den deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall gebeten. Da die Schweiz aufgrund ihres Neutralitäts-Grundsatzes keine Waffen in Kriegsländer liefern darf, versicherte Berlin, die Panzer nicht in die Ukraine zu schicken.
Die Panzer sollen die Lücken füllen, die durch Lieferungen an die Ukraine in Deutschland oder bei den Nato- und EU-Partnern entstanden sind. Die Schweizer Armee hat 134 Leopard-2-Panzer im Einsatz sowie 96 eingelagerte Leopard-2-Panzer. Die Panzer werden regelmässig getestet, wurden aber nicht modernisiert.
Die Schweiz verfügt über 230 Leopard-2-Panzer, von denen 134 im Dienst und 96 stillgelegt sind. Letztere seien aber nicht «ausser Dienst» gestellt, liess das Verteidigungsministerium in Bern wissen. Nach Schweizer Recht kann nur ausser Dienst gestelltes Material verkauft werden. Ob Material ausser Dienst gestellt wird, darüber entscheidet das Parlament.
Schweizer Neutralitätsdebatte
Die Neutralitätsdebatte in der Schweiz hat seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine an Aktualität gewonnen. Während das Alpenland – das nicht der EU angehört – die von der Europäischen Union gegen Russland verhängten Sanktionen mitträgt, zeigt es sich in Bezug auf seine militärische Neutralität bislang unnachgiebig. Im Parlament werden jedoch verschiedene Initiativen zur Lockerung der Regelungen diskutiert, eine Entscheidung wird aber erst in einigen Monaten erwartet.