Schwyzer Ehepaar gelangt ein drittes Mal an das Bundesgericht
Ein Schwyzer Ehepaar geht im Streit um ungetreue Geschäftsbesorgung ein drittes Mal vor Bundesgericht.

Ein Ehepaar aus der Ausserschwyz gelangt wegen eines Anwalts, dem es ungetreue Geschäftsbesorgung vorwirft, ein drittes Mal an das Bundesgericht. Es akzeptiere den vom Kantonsgericht Schwyz im Dezember 2024 gesprochenen Freispruch nicht, teilte es am Dienstag mit.
Das Ehepaar wirft dem Anwalt vor, er habe 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus der Firma Kibag in Nuolen und Tuggen ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen. Dabei habe er von der Gegenpartei 12'000 Franken erhalten.
Das Ehepaar reichte gemäss Mitteilung 2010 Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung ein. In einem jahrelangen Hin und Her stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren zwei Mal ein. 2018 entschied das Bundesgericht, dass der Fall neu beurteilt werden müsse.
Bundesgericht hebt Urteil auf
Das Schwyzer Strafgericht sprach den Anwalt 2020 frei, zwei Jahre später bestätigte das Kantonsgericht das Urteil. Weil das Kantonsgericht aber keine mündliche, sondern nur eine schriftliche Berufungsverhandlung durchführte, hob das Bundesgericht das Urteil vor knapp einem Jahr auf.
Wie das Ehepaar am Dienstag mitteilte, sprach das Kantonsgericht den Beschuldigten im Dezember 2024 erneut frei. Gegen den Freispruch habe es eine dritte Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, teilte es mit.