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Seeland: Asylberwerber stirbt im Taxi – Wirbel nach Untersuchung

Melanie Thöne
Melanie Thöne

Lyss-Aarberg,

Ein kurdischer Geflüchteter klagte über gesundheitliche Probleme und verstarb nach einer Fehldiagnose im Taxi. Seine Familie fordert Aufklärung.

Das Bundesgericht rheinmetall
Das Bundesgericht in Lausanne. (Archivfoto) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein kurdischer Geflüchteter starb im Taxi auf der Fahrt ins Spital.
  • Zuvor war bei ihm eine fatale Fehldiagnose gestellt worden.
  • Seine Familie und Anwälte wehren sich dagegen, dass die Untersuchung eingestellt wurde.

Die Familie und Anwälte von Sezgin Dağ, einem kurdischen Flüchtling, haben sich an das Bundesgericht gewandt. Dağ war nach einer Fehldiagnose verstorben.

Sie sind unzufrieden mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Untersuchung einzustellen und fordern eine gründlichere Untersuchung des Falls. «Blick» berichtet.

Was ist passiert? Dağ hatte im Bundesasylzentrum in Kappelen gelebt und am 12. November 2020 gesundheitliche Probleme gemeldet – Taubheitsgefühle im Arm und Kiefer sowie Magenschmerzen. Er war zuvor wegen eines Herzinfarkts behandelt worden. Trotzdem wurde er nach einer Untersuchung im Spital Aarberg mit der Diagnose Refluxkrankheit entlassen.

Nach seiner Rückkehr ins Asylzentrum verschlechterte sich sein Zustand rapide. Er litt unter starken Krämpfen und Atembeschwerden. Zwei Mitarbeiter des Zentrums entschieden schliesslich, ihn per Taxi zurück ins Spital zu schicken.

Anwälte werfen Staatsanwaltschaft mangelndes Interesse vor

Der Zeitung «Der Bund» liegt eine Beschwerde vor. Darin werfen Dağ's Anwälte der Staatsanwaltschaft sowie dem Berner Obergericht vor, den Fall nicht ausreichend untersucht zu haben.

Sie argumentieren, dass Dağ im Asylzentrum völlig vom Staat abhängig gewesen sei. Daher hätten die Verantwortlichen dafür sorgen müssen, dass er die notwendige medizinische Behandlung erhält.

Die Anwälte kritisieren insbesondere das Fehlen eines Dolmetschers und medizinisch geschulten Personals im Zentrum.

Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft beschränkte sich auf Befragungen von zwei Mitarbeitern des Asylzentrums und dem Taxifahrer. Die Aussagen von Mitbewohnern oder eine Überprüfung der Arbeit der Ärztin wurden nicht berücksichtigt.

Der Anwalt bezeichnete die Untersuchung als «schäbig» und kritisierte das Obergericht für seine Unterstützung dieser Entscheidung.

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