SRF: Beschwerde wegen «Deville Late Night» wurde abgewiesen
Eine Beschwerde gegen das Schweizer Radio und Fernsehen und deren Sendung «Deville Late Night» zur Konzernverantwortungsinitiative wurde vom UBI abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die UBI hat eine Beschwerde gegen «Deville Late Night» abgewiesen.
- Die Show hat praktisch eine ganze Sendung der Konzernverantwortungsinitiative gewidmet.
- Dabei wurde aber keine Propaganda betreiben.
Die Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat eine Beschwerde gegen eine Ausgabe der Unterhaltungssendung «Deville Late Night» zur Konzernverantwortungsinitiative abgewiesen. Die Show betrieb demnach eine Woche vor der Volksabstimmung keine politische Propaganda.
Die UBI lehnte die Beschwerde gegen die rund 35-minütige Darbietung vom 22. November 2020 einstimmig ab, wie sie am Montag nach ihrer öffentlichen Beratung mitteilte. Es seien keine Programmbestimmungen verletzt worden. Die rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätze liessen sich nur eingeschränkt auf satirische Formate anwenden.
Es habe sich in klar erkennbarer Weise um ein Comedy-Format mit satirischen Elementen und nicht um seriöse Information gehandelt. So begründete die UBI ihren Entscheid. Das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltgebot seien bei entsprechenden Unterhaltungssendungen nur sehr eingeschränkt anwendbar.
Satirischer Charakter bei «Deville Late Night» transparent
Der satirische Charakter der Sendung sei transparent gewesen, erklärte die UBI weiter. Moderator Dominic Deville habe zudem beide Lager karikiert und auch keine Abstimmungsempfehlung abgeben. Am Schluss forderte er das Publikum einzig dazu auf, abstimmen zu gehen, «egal ob Yin oder Yang».
Der Chefredaktor des Schweizer Radio und Fernsehen begrüsste den UBI-Entscheid. Es handle sich um ein wichtiges autoritäres Urteil, schrieb er in einer Reaktion im Kurznachrichtendienst Twitter. Die Beschwerdeinstanz stehe zur Satirefreiheit auch vor Abstimmungen.
Eine Woche vor der eidgenössischen Volksabstimmung hatte die Late-Night-Show praktisch eine ganze Sendung lang dem Volksbegehren gewidmet. Nach der Sendung hagelte es empörte Reaktionen. Bei der Ombudsstelle der SRG gingen 14 Beanstandungen ein. Eine Beschwerde, die schliesslich vor der UBI landete, monierte: In der Sendung ist in einseitiger Weise Stimmung für das Volksbegehren gemacht worden.
Schweizer Radio und Fernsehen: Kein Gesetz verletzt worden
Im Gegensatz zur UBI hatte zuvor die SRG-Ombudsstelle Beanstandungen gegen die Satire-Sendung gutgeheissen. Ihrer Meinung nach war bei der Ausstrahlung sieben Tage vor der Abstimmung das Sachgerechtigkeitsgebot im Radio- und Fernsehgesetz verletzt worden. Die Leitlinien des Schweizer Radio und Fernsehen würden vor einer Volksabstimmung auch für die Satire gelten. Ansonsten könnten die in den Informationssendungen beachtete Ausgewogenheit durch Satiresendungen ausgehebelt werden.
Die Beschwerdeführer können den Entscheid der UBI beim Bundesgericht anfechten. Die Konzernverantwortungsinitiative forderte, dass Konzerne in der Schweiz die Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch ausserhalb der Schweiz zu respektieren haben. Das Begehren mit rund 50,7 Prozent Zustimmung im Stimmvolk scheiterte schliesslich am Ständemehr.