St. Gallen: Mitbewohner Rösti weggegessen, WG-Zoff vor Gericht
Zwei Mitbewohner in St. Gallen zankten sich, weil einer die Rösti des anderen aufgegessen hatte. Ihr Streit mündete in Fusstritten gegen den Kopf.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mitbewohner ass dem anderen eine Rösti weg.
- Der Streit eskalierte und führte zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung.
- Deswegen musste sich nun einer der beiden vor Gericht verteidigen.
In einer Wohngemeinschaft in St. Gallen kam es zu einem handfesten Streit zwischen zwei Mitbewohnern.
Der Auslöser war eine Rösti, die nicht der Besitzer aufass. Die Auseinandersetzung endete mit Fusstritten gegen den Kopf. Darüber berichtet das «St. Galler Tagblatt».
Der 31-jährige Schweizer, der sich vor dem Kreisgericht St. Gallen wegen Körperverletzung verantworten musste, lebte mit zwei anderen Männern zusammen. Der Mann musste monatlich mit etwa 200 Franken auskommen, weshalb es immer wieder zu Konflikten in der WG kam.
Rösti-Streit eskalierte
Nach seinen Aussagen begann der Streit damit, dass er eine Rösti seines Mitbewohners ass. Was zunächst als verbaler Schlagabtausch begann, eskalierte schliesslich zu körperlicher Gewalt. Sein Mitbewohner verpasste ihm zwei Ohrfeigen und einen Schlag in die Weichteile. Daraufhin schlug er zurück und trat seinem Gegenüber mehrmals gegen den Kopf.
Das Opfer erlitt trotz der Kopftritte laut «St. Galler Tagblatt» keine starken Verletzungen. Er habe unter Kopfschmerzen und einem gebrochenen Sprunggelenk gelitten. Der Angeklagte sagte aus, er wisse um seine Kraft Bescheid und habe deshalb mit Kontrolle gehandelt.
Zwölf Monate Haft
Schliesslich wurde der Angeklagte vom Kreisgericht St. Gallen schuldig gesprochen. Die von der Staatsanwaltschaft geforderten 18 Monate wurden jedoch auf 12 reduziert. Der Richter begründete dies mit dem Geständnis des Angeklagten und den vergleichsweise milden Verletzungen des Opfers.
Da der Angeklagte bereits vorbestraft ist, handelt es sich um einen unbedingten Strafvollzug. Auch die Verfahrenskosten von rund 20'000 Franken muss der Verurteilte tragen.