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Staatsanwalt legt Berufung im Fall Soral ein

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Lausanne,

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft verlangt weiterhin eine Freiheitsstrafe für den rechtsextremen französisch-schweizerischen Autor.

Der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral (rechts) mit seinem Anwalt Pascal Junod vor dem Gericht in Lausanne.
Der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral (rechts) mit seinem Anwalt Pascal Junod vor dem Gericht in Lausanne. - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON

Das Wichtigste in Kürze

  • Soral war im Dezember wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
  • Nicht aber wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass.
  • Deswegen zieht die Waadtländer Staatsanwaltschaft den Fall an die nächste Instanz weiter.

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft zieht den Fall Alain Soral an die nächste Instanz weiter. Sie verlangt weiterhin eine Freiheitsstrafe für den rechtsextremen französisch-schweizerischen Autor.

Soral war im Dezember wegen übler Nachrede vom Polizeigericht in Lausanne zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nicht aber wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass, wie der Generalstaatsanwalt Eric Cottier gefordert hatte. Sein Nachfolger Eric Kaltenrieder, der seit Anfang 2023 im Amt ist, hält an dieser Einschätzung fest.

Die Äusserungen von Soral «sind homophob und fallen unter das Gesetz, das die Menschenwürde und die Gleichheit aller Menschen schützt», wird er in einer am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung zitiert. Nach Ansicht des neuen Generalstaatsanwalts ist es «äusserst wichtig», dass das Kantonsgericht in dieser Frage Recht spricht.

Wegen mutmasslich homophober Äusserungen vor Gericht

Der 64-jährige Soral musste sich wegen mutmasslich homophober Äusserungen vor Gericht verantworten. Der Holocaustleugner hatte 2021 in einem Video auf seiner Website die Journalistin wegen ihrer Artikel in den Tageszeitungen «24 heures» und «La Tribune de Genève» unter anderem als «fette Lesbe» und «Queer-Aktivistin» bezeichnet. Dabei deutete er an, dass der Begriff queer gleichbedeutend sei mit gestört.

Die Journalistin hatte deswegen im September 2021 Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft verurteilte Soral im April wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung per Strafbefehl zu drei Monaten Gefängnis. Gegen diesen Erlass legte der Autor Rekurs ein.

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist in der Schweiz seit Mitte 2020 strafbar. Die Stimmbevölkerung hatte die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm bei der Abstimmung im Februar desselben Jahres mit 63,1 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

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