Staatsanwaltschaft will gegen SVP-Nationalrat Glarner ermitteln
Wegen eines KI-generierten Videos mit Sibel Arslan beantragt die Aargauer Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität von Nationalrat Andreas Glarner.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten will gegen SVP-Nationalrat Glarner ermitteln.
- Grund ist ein Deep-Fake-Video, das Glarner im Wahlkampf 2023 veröffentlicht hat.
- Im Video wirbt die Grüne Sibel Arslan scheinbar für die SVP – es wurde mit KI erstellt.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten AG will gegen SVP-Nationalrat Andreas Glarner ermitteln: Sie hat einen Antrag auf Aufhebung der Immunität des Politikers gestellt – wegen eines mit künstlicher Intelligenz generierten Internetvideos.
Glarner hatte im Wahlkampf 2023 auf X und auf Instagram ein Video geteilt. In diesem machte Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan Werbung für die SVP und deren Ausschaffungspraxis.
Arslan zeigte Glarner an und wirft ihm Identitätsmissbrauch vor
Das Video war – wie es auch klein angegeben war – mit künstlicher Intelligenz erstellt worden. Arslan zeigte Glarner in der Folge an.
Sie warf Glarner unter anderem vor, ihre Identität missbraucht zu haben. Ein Tatbestand, der erst seit September 2023 im Schweizerischen Strafgesetzbuch verzeichnet ist.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten will gemäss einem Online-Bericht der CH-Media-Zeitungen vom Freitag nun eine Untersuchung führen.
Sie ist deswegen am 21. Februar 2025 nach Bern gelangt: Ber Immunitätskommission des Nationalrates hat sie einen Antrag auf die Aufhebung der Immunität von Andreas Glarner gestellt.
Dies bestätigte Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Freitagabend.
Erst wenn Immunitätskommission zustimmt, kann Strafuntersuchung starten
Sollte die Kommission die Immunität aufheben, könnte die Staatsanwaltschaft in der Folge eine Strafuntersuchung führen.
Im Raum stünden wegen des im Oktober 2023 veröffentlichten Deep-Fake-Videos Identitätsmissbrauch sowie allenfalls weitere Ehrverletzungsdelikte, heisst es seitens der Staatsanwaltschaft.
Diese muss nun aber abwarten, bis ein Entscheid der Immunitätskommission vorliegt.
Das Video hatte schon die Basler Justiz beschäftigt. Das Zivilgericht verurteilte Glarner im November 2023 wegen einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Arslan zu einer Busse.