Statutenänderungen zu Leitung und Vorstand beschlossen
An einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung hat die Schweizerische Gesellschaft der Solothurner Filmtage (SGSF) Statutenänderungen abgesegnet. Die Impulse sind vom Bundesamt für Kultur (BAK) ausgegangen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Basis der neuen Beschlüsse ist die aktuelle Kulturbotschaft des BAK, die einen Schwerpunkt auf die «Good Governance», die gute Führung, legt.
Im letzten Jahr sei diesbezüglich bei verschiedenen Filmfestivals Handlungsbedarf ausgemacht worden, heisst es in der Medienmitteilung vom Mittwoch.
Dass die Solothurner Filmtage eine turbulente Zeit hinter sich haben, ist bekannt. Erst im vergangenen November ist es zu einer Einigung zwischen der SGSF und der abgesetzten Festivaldirektorin Anita Hugi gekommen. Das BAK hatte in dem Streit zwischen den Konfliktparteien vermittelt. In einem kurzen Statement hiess es letztlich, das Arbeitsverhältnis werde rückwirkend im gegenseitigen Einvernehmen beendet und man äussere sich nicht weiter dazu.
Mitte August hatten die Solothurner Filmtage mitgeteilt, sie gäben sich per sofort und neu eine Doppel-Spitze, bestehend aus einer künstlerischen und einer administrativen Leitung. Die bisherige Direktorin Anita Hugi sei seit längerer Zeit krankgeschrieben und werde nicht in ihre Funktion bei den Solothurner Filmtagen zurückkehren.
Dieser Punkt ist einer von mehreren, die in den Statutenänderungen festgehalten werden. Im Weiteren heisst es etwa auch, dass die Mitglieder des Vorstands fortan maximal zehn Jahre im Amt bleiben dürfen und die Geschäftsführung im dualen Führungsmodell bestehend aus der künstlerischen Leitung und der administrativen Leitung wählen.