Strafkammer hebt Strafbefehl gegen Bank BSI wegen Mängeln auf
Das Bundesstrafgericht hat einen Strafbefehl der Bundesanwaltschaft gegen die Bank BSI im Korruptionsskandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB wegen Mängeln aufgehoben. Es hat damit eine Beschwerde von zwei 1MDB-Töchtern gutgeheissen. Diese sind als Privatklägerinnen am Verfahren beteiligt.
Mit Strafbefehl vom Januar verurteilte die Bundesanwaltschaft (BA) die Bank BSI zu einer Busse von 4,5 Millionen Franken. Sie kam zum Schluss, dass das Geldinstitut nicht ausreichend Massnahmen ergriffen habe, um die begangene qualifizierte Geldwäscherei zu verhindern.
Strafbefehl aufgrund fehlender Elemente aufgehoben
Während die Bank den Strafbefehl akzeptierte, legten zwei Tochtergesellschaften des geschädigten malaysischen Staatsfonds 1MDB Beschwerde dagegen ein. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Strafkammer des Bundesstrafgerichts hervor.
Die Kammer hat den Strafbefehl aufgehoben und den Fall an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen. Das Gericht begründet seinen Entscheid damit, dass im Strafbefehl wesentliche Elemente fehlen. So sei nicht aufgeführt, aufgrund welcher Geldwäscherei-Handlungen die Bank verurteilt wurde und worauf der Schuldspruch wegen Organisationsmangel gründet.
Der Fall ist noch nicht abgeschlossen
Ausserdem hat die Bundesanwaltschaft es unterlassen, die beschlagnahmten Finanzmittel zu erwähnen. Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht zog 2020 70 Millionen Franken als sogenannte Gewinnabschöpfung ein.
Aufgrund einer Beschwerde gegen den Entscheid der Strafkammer ist der Fall nun bei der Beschwerdekammer hängig. Dies erklärte die Medienstelle des Bundesstrafgerichts auf Anfrage von Keystone-SDA. (Beschluss SK.2024.8 vom 6.9.2024)