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Tamedia legt Berufung gegen Urteil zu Ständerat Broulis ein

Keystone-SDA
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Lausanne,

Tamedia wehrt sich gegen ein Urteil zu Waadtländer FDP-Ständerat Pascal Broulis, das ihrer Ansicht nach die Pressefreiheit bedroht und geht in Berufung.

FDP-Ständerat Pascal Broulis.
Tamedia wehrt sich gegen ein Urteil zu Waadtländer FDP-Ständerat Pascal Broulis. - KEYSTONE/Anthony Anex

Der Rechtsstreit zwischen dem Waadtländer FDP-Ständerat Pascal Broulis und Tamedia geht an die nächste Instanz, das Waadtländer Kantonsgericht. Das Medienhaus hat beschlossen, das Urteil eines Zivilgerichts in Lausanne anzufechten. Dieses hatte dem ehemaligen Staatsrat teilweise Recht gegeben.

Die in Tamedia-Titeln veröffentlichte Entscheidung, Berufung einzulegen, wurde Keystone-SDA am Samstag von Kevin Guillet bestätigt. Laut Guillet stellt die Verurteilung einen «schweren Angriff auf die Pressefreiheit» dar.

Die Chefredaktorin des «Tages-Anzeigers», Raphaela Birrer wird zitiert: «Die kritische Berichterstattung über Politikerinnen und Politiker gehört zum Kernauftrag der Medien in einer Demokratie. Wenn kritische Fragestellungen oder die Wahl der Gesprächspartner bereits als widerrechtlich eingestuft werden können ist die unabhängige journalistische Arbeit massiv erschwert».

Persönlichkeitsrechte laut Gericht verletzt

Nach Ansicht des Zivilgerichts hat das Medienhaus Tamedia die Persönlichkeitsrechte Broulis' verletzt. Der Anwalt Broulis' informierte am Donnerstag über den Richterspruch. Konkret ging es in dem Fall um Artikel aus dem Jahr 2018 im «Tages-Anzeiger» und anderen Publikationen von Tamedia.

Insgesamt hatte Broulis neun Artikel beanstandet, fünf davon bewertete das Gericht als persönlichkeitsverletzend. Unter anderem suggerierten die Artikel gemäss Urteil, dass Broulis einem Vertrauten sowie seiner Parteikollegin Isabelle Moret steuerliche Vorteile gewährt haben soll.

Das Gericht verurteilte die TX Group, zu der Tamedia gehört dazu seine Erwägungen auf der Frontseite der Zeitungen zu veröffentlichen. Das Unternehmen und der Autor müssen Broulis symbolisch mit einem Franken für immaterielle Schäden entschädigen.

Kommentare

User #2217 (nicht angemeldet)

Ein Medienkonzern, welcher selbst zensiert geht vor Gericht. Was für eine Heuchelei

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