Tausenden Beizen droht wegen Hilfsgeld-Rückforderung das Aus
Während Corona erhielten etliche Gastro-Betriebe Härtefallgelder. Nun droht vielen Betreibern der Konkurs, weil die Behörden das Geld zurückverlangen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Corona-Pandemie machte der Gastro-Branche zu schaffen.
- Zahlreiche Betriebe erhielten darum staatliche Härtefallgelder.
- Nun fordern die Behörden diese in etlichen Fällen zurück – vielen droht deshalb das Aus.
Viele Gastro-Betriebe könnten bald vor dem Aus stehen. Der Grund: Die Bundesverwaltung fordert teilweise die während der Lockdowns im Jahr 2020 gewährten Härtefallgelder zurück. Dies berichtet die «Aargauer Zeitung».
Ein Beispiel ist Hans Müller*, ein Wirt aus der Zentralschweiz. Diesen Frühling bekam er einen Brief vom Kanton: «Hiermit verfügen wir die Rückzahlung der gewährten Härtefallgelder».
Die geforderte Summe liegt weit über 100'000 Franken. «Wenn es dabei bleibt, muss ich mir einen Privatkonkurs überlegen», sagt er.
Müller musste sein Gasthaus während des zweiten Lockdowns schliessen, erhielt im Herbst 2021 Härtefallgeld. «Eine Entschädigung für das damalige staatliche Berufsverbot», so seine Sicht.
Hilfsgelder auf dem Prüfstand
Casimir Platzer, Präsident von Gastrosuisse, befürchtet eine Flut solcher Briefe. Sein Verband hat bereits bei fünf Kantonen eine «nicht sachgerechte» Rechtsauslegung festgestellt.
Platzer warnt: «Wenn sich das überall durchsetzt, könnte so gut wie jeder Gastrobetrieb, der Härtefallgelder erhielt, diese zurückerstatten müssen». Die Beträge sind existenzbedrohend – im Durchschnitt geht es um 100'000 Franken pro Betrieb.
Gastrosuisse wittert unrechtmässiges Vorgehen des Bundes. Um seiner These Gewicht zu verleihen, hat der Verband Staatsrechtlerin Isabelle Häner beauftragt, ein juristisches Gutachten zu erstellen.
Sie kommt zum Schluss: Der Gesetzgeber habe sein Ziel, Missbrauch zu verhindern, verfehlt. Zu sehr im Hinterkopf gehabt habe er die Finanzkrise von 2008. Damals erhielten Banken staatliche Hilfen, während weiterhin Millionen-Boni ausbezahlt wurden.
Dass nun ähnliche Bestimmungen für Gastronomie-Unternehmen gelten würden, sei falsch. Denn Banken seien als juristische Personen organisiert. Gastrobetriebe hingegen häufig als Einzelfirmen oder Personengesellschaft. Eine Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen gebe es hier nicht.
Wirt stirbt – Frau muss Hilfsgeld zurückzahlen
Unabhängig davon hat Gastrosuisse bei der Bundesverwaltung einige Beispiele von echten Betrieben eingereicht.
Ziel: Abschätzen, was als Verstoss gegen die Bedingungen für die Gewährung von Härtefallgeldern gewertet wird. Es zeigt sich: Sogar alltägliche Vorgänge können als Verstoss gelten.
Ein Beispiel: Nach dem Tod ihres Ehemanns konnte eine Frau den Betrieb nicht mehr weiterführen. Steuerrechtlich werden aber Räumlichkeiten, die ihr gehören, neu als Privatvermögen erfasst. Diese zählen damit zum möglichen Verkaufswert – das wird als Verstoss aufgefasst.
Platzer will bis vor Bundesgericht
Das Seco, zuständige Stelle beim Bund, gibt zwar an, dass eine Unternehmensaufgabe möglich sei. Nicht zulässig sei es aber, wenn dabei ein Liquidationsgewinn erzielt werde.
Heisst im Fall der Witwe, die ihre Beiz aufgeben musste: Sie erfüllte die Auflagen für die erhaltenen Hilfen nicht mehr.
Gastrosuisse-Präsident Platzer will sich von der ablehnenden Haltung des Seco nicht einschüchtern lassen: «Wenn nötig, gehen wir bis vor das Bundesgericht».
* Name geändert